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Im Vorfeld wurde das Vorgehen um die Statutenrevision kritisiert. Trotzdem befürworteten fast 90 Prozent der Stimmenden die Revision an der schriftlichen Generalversammlung.
Das Verdikt ist deutlich. Neun von zehn Genossenschafterinnen und Genossenschaftern der Raiffeisenbank Obertoggenburg nehmen die Statutenrevision in der schriftlich durchgeführten Generalversammlung an.
Die Änderung war nötig geworden, weil die Raiffeisen Schweiz ihre Statuten angepasst hatte.
Im Vorfeld hatte vor allem das Vorgehen, über die Statutenrevision auf schriftlichem Weg zu befinden, für vereinzelte Kritik gesorgt. Das Genossenschafter-Ehepaar Brändle-Ströh monierte, ohne Meinungsbildung an einer Generalversammlung sei insbesondere die Aufhebung des Raiffeisengrundsatzes «Keine Ausleihung ohne Sicherheit» nicht angezeigt. Dieser Grundsatz sei ein Erfolgsmerkmal der Bank, über dessen Streichung man eingehender diskutieren müsse.
Zudem sei die Einheit der Materie verletzt, weil in der einen Abstimmungsfrage zur Statutenanpassung vier Punkte abgehandelt würden. Das Ehepaar überlegt sich nun, ob weitere Schritte unternommen werden sollen. «Das werden wir im Verlauf der nächsten drei bis vier Wochen klären», sagt Markus Brändle-Ströh auf Anfrage.
An der schriftlichen Generalversammlung haben gemäss Mitteilung der Bank knapp 1500 Genossenschafterinnen und Genossenschafter teilgenommen. Diese stimmten den drei anderen Traktanden noch deutlicher zu.
So genehmigten sie die Jahresrechnung 2019 mit 99,86 Prozent, den Organen wurde mit 99,22 Prozent der Stimmen Entlastung erteilt. Dem Antrag, die Anteilsscheine mit drei Prozent zu verzinsen, stimmten 97,17 Prozent zu. Die Stimmbeteiligung lag bei 23,6 Prozent. Im nächsten Jahr plant die Bank wieder mit einer normalen Generalversammlung. Diese soll am 30. April stattfinden.