Wer für sein Auto einen Parkplatz benötigt, muss teilweise tief in die Tasche greifen. Im Toggenburg sind die Tarife mehrheitlich moderat. Häufig ist das Parkieren in einer der zwölf Gemeinden des Thurtals sogar gratis.
«Die politische Gemeinde kann das dauernde Abstellen von Fahrzeugen der Bewilligungs- und Gebührenpflicht unterstellen.» So regelt das Strassengesetz des Kantons St. Gallen das Parkieren auf öffentlichem Grund. «Jede Gemeinde kann letztlich die Höhe der Tarife aber selber festlegen», sagt Mathias Müller, Stadtpräsident von Lichtensteig. Nicht alle tun das. Eine Umfrage in den Gemeindehäusern bringt Erstaunliches zum Vorschein. Die meisten Toggenburger Gemeinden kennen kein sogenanntes Parkplatzreglement. Allgemein gilt: Dort, wo der Platz knapp oder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen feststellbar ist, muss bezahlt werden. Dabei gibt es allerdings Unterschiede, ob der Platz nur kurz oder für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen wird.
«Aufgrund unserer überschaubaren Grösse verfügen wir über kein Parkplatzreglement», sagt Cornel Schmid, Ratsschreiber in Hemberg. Andernorts ist der Tenor ähnlich. In den Gemeinden Nesslau, Neckertal, Oberhelfenschwil, Mosnang und Bütschwil-Ganterschwil existiert ebenfalls kein Parkplatzreglement.
Dies trifft auch auf Lütisburg zu. «Ein Parkplatzreglement kennen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht», sagt Andreas Breitenmoser, Lütisburger Ratsschreiber. Allerdings gibt er zu bedenken, dass durchaus schon Gespräche im Gemeinderat stattgefunden haben. «Durch die vielen Neubauten stellen wir teilweise ein erhöhtes Parkieren auf öffentlichem Grund fest. Sollte dieser Trend anhalten, müssen wir in absehbarer Zeit über die Bücher.»
Gratis sind auch die Parkplätze beim Bahnhof in Lütisburg Station. Diese sind bewusst kostenlos, weil die Gemeinde den öffentlichen Verkehr fördert. Dies soll auch in Zukunft so bleiben.
Die gemachten Aussagen treffen in erster Linie auf jene Verkehrsteilnehmer zu, welche für ihr Auto nur für kurze Zeit einen Parkplatz beanspruchen. Anders sieht die Situation beim Dauerparkieren aus. Hierzu kann die Aussage des Ebnat-Kappler Ratsschreibers Adrian Rüegg auch auf die erwähnten Gemeinden umgemünzt werden: «In der Gemeinde Ebnat-Kappel gibt es kein Reglement für das Parkieren auf öffentlichem Grund. Das Parkieren ist auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen gratis. Das Dauerparkieren hingegen ist nicht erlaubt. Falls wir feststellen, dass ein Fahrzeug dauerhaft auf öffentlichem Grund abgestellt wird, kontaktieren wir den Fahrzeughalter.»
In Wildhaus-Alt St. Johann, der Gemeinde im obersten Toggenburg, existiert ebenfalls kein Parkplatzreglement. Im Grundsatz gilt: Ausser drei Ausnahmen kann gratis parkiert werden. Diese Ausnahmen heissen Schwendisee, Laui und Chuchitobel. Dort sind die Parkplätze kostenpflichtig. Bei Letzterem besteht die Möglichkeit zum Bezug einer Jahres- oder Monatskarte für 100 beziehungsweise 30 Franken.
In Lichtensteig wird klar geregelt, wer was zu bezahlen hat. Auf Oberflächenparkplätzen im Bereich des Stadtkerns sind die ersten dreissig Minuten gratis. Die folgenden Stunden kosten jeweils 1.50 Franken. Im Parkhaus sowie im Oberdeck des Parkhauses ist pro Stunde ein Franken zu entrichten. Hier besteht die Möglichkeit zum Bezug einer Saldokarte, für die pro 100 geladene Stunden 70 Franken zu bezahlen sind. Beim Dauerparkieren verrechnet das Städtli andere Tarife. So kostet eine Dauerparkkarte pro Fahrzeug und Jahr maximal 600 Franken. Die detaillierten Tarife sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.
In Wattwil sind die weissen Parkplätze mit Parkuhren und Ticketautomaten von Montag bis Donnerstag von 8 bis 19 Uhr, am Freitag von 8 bis 21 Uhr und am Samstag von 8 bis 17 Uhr kostenpflichtig. In der Blauen Zone muss von 8 bis 19 Uhr die Parkscheibe angebracht werden. In der Nacht ist freies Parkieren gestattet. Ausnahme: Die Parkplätze der SOB (Südostbahn) im Bereich des Bahnhofs sind während 24 Stunden gebührenpflichtig.
Wattwil kennt ebenfalls das System mit Dauerkarten. Eine Tageskarte ist für 5 Franken zu haben. Monatskarten werden für 40 Franken abgegeben. Eine Jahreskarte ist für 400 Franken erhältlich. Nicht in das System der Dauerkarten eingeschlossen sind die Kurzzeitparkplätze an der Bahnhofstrasse.
Für die Gemeinde Kirchberg liegt ein Gemeinderatsbeschluss vom 8. November 2011 vor. Diese sieht für das Dauerparkieren von Personenwagen eine monatliche Gebühr von 50 Franken vor. Hochgerechnet auf das Jahr wären dies 600 Franken. Für Lastwagen, Busse und Lastwagen-Anhänger werden pro Monat 100 Franken in Rechnung gestellt. Dazu schreibt die Gemeinde in ihrer «Gmeindsblatt»-Ausgabe vom 31. August: Als «dauernd abgestellt» gelten Fahrzeuge, welche innerhalb eines Jahres bei Kontrollgängen mindestens dreimal auf einem öffentlichen Parkplatz festgestellt werden. Insbesondere Personen, welche bei ihrer Wohnung keinen Parkplatz zur Verfügung haben und das Fahrzeug über Nacht auf öffentlichen Grund abstellen, aber auch Personen, welche in Kirchberg arbeiten und beim Arbeitgeber keinen festen Parkplatz zur Verfügung haben, gelten somit als Dauerparkierer.
Diese Fahrzeughalter sind gemäss Parkierungsreglement grundsätzlich verpflichtet, für das Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem Grund eine Gebühr von 50 Franken pro Monat zu entrichten.