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Gleich fünf Strafverfahren hätten an mindestens zwei Tagen am Kreisgericht Wil verhandelt werden sollen. Die vier Mitangeklagten kaufen nach Ansicht des Staatsanwalts Waren beim Hauptangeklagten. Dieser hat mutmasslich die Waren online bestellt, ohne zu bezahlen.
Ein rosafarbenes Shirt spannt sich über den beachtlichen Brustkorb des offensichtlich trainierten Hauptangeklagten, zwischen Jeans und Sneakers sind die Knöchel zu sehen, der graumelierte Bart ist sorgfältig gestutzt – von der Maskenpflicht befreit ihn ein ärztliches Attest. Der 44-jährige Beschuldigte wirkt eher so, als würde er gleich einer Meisterschaft beiwohnen und nicht der eigenen Gerichtsverhandlung.
Dabei sind die Anklageschriften ausführlich, die Vorwürfe und Strafmasse happig. «Anklageschriften», denn es sollen gleich fünf Strafverfahren geführt werden. Auf der Anklagebank sitzen neben dem Hauptangeklagten vier weitere Männer zwischen 28 und 39 Jahren, bis auf einen stammen alle aus der Region.
170 fiktive Namen und rund 25 Adressen soll der Beschuldigte benutzt haben, um Waren zu beziehen, ohne dafür zu bezahlen. Insgesamt sei ein Warenwert von etwa 420‘000 Franken zusammengekommen.
Der 44-Jährige, von dem es in der Anklageschrift heisst, er habe sein Vorgehen «professionalisiert», also gewerbsmässigen Betrug betrieben, wohnte in der besagten Zeit in der Region Wil sowie im Toggenburg. Er sei «quasi hauptberuflich» als Betrüger tätig gewesen, heisst es weiter.
Falsche Namen, reale Adressen
Neben dem Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs werden dem 44-Jährigen mehrfache Urkundenfälschung und mehrfaches Vergehen gegen das Sportförderungsgesetz zur Last gelegt. Der am schwersten wiegende Vorwurf dürfte der des «gewerbsmässigen Betrugs» sein.
Diesen soll er mit einer banalen, aber effektiven Methode begangen haben: Er soll Waren bei diversen Onlineshops auf Rechnung bestellt haben. Dafür nutzte er etwa 170 fiktive Namen sowie rund 25 reale Adressen. An diesen Adressen befinden sich öffentlich zugängliche Gebäude, Ärzte- oder Geschäftshäuser etwa. Dort soll der Beschuldigte gefälschte Namenstäfelchen an den Briefkästen angebracht haben, sodass die Bestellungen zugestellt werden konnten.
Geht es nach der Staatsanwaltschaft, soll der 44-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten verurteilt werden, wovon 16 Monate zu vollziehen seien. Die weiteren 16 Monate seien mit einer Probezeit von fünf Jahren aufzuschieben. Seit September 2019 ist der Beschuldigte im vorzeitigen Vollzug, davor brachte er bereits 165 Tage in Untersuchungshaft zu.
Allen Mitangeklagten wird der Vorwurf gemacht, sie hätten den Hauptangeklagten zum Betrug angestiftet und sich der mehrfachen Hehlerei schuldig gemacht. Man habe beim Hauptangeklagten «Bestellungen getätigt, um günstig an Waren zu gelangen». In der Regel hätten die Männer jeweils 50 Prozent des Listenpreises bezahlt.
Geld- und Freiheitsstrafen sowie Landesverweis
Einer soll zudem mehrfach gegen das Sportfördergesetz verstossen haben, indem er Dopingmittel an den Hauptangeklagten verkauft habe. Zwei Männer müssen sich auch wegen des mehrfachen Übertretens des Waffengesetzes verantworten. Wie und ob die Waffen mit den Betrugsvorwürfen in Zusammenhang stehen, bleibt vorerst ungeklärt.
Die geforderten Strafmasse reichen von Bussen und Geldstrafen über Freiheitsstrafen bis hin zum Landesverweis für fünf Jahre bei drei Männern. Ihre Angaben seien zusätzlich im Schengener Informationssystem (SIS) zu hinterlegen.
Wie die Männer auf den Hauptangeklagten aufmerksam wurden und wie der Kontakt zu Stande kam, konnte nicht geklärt werden: Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen, und zwar aufgrund mangelnder Vorarbeit seitens der Ermittlungsbehörden.
Dominik Weiss, Vizepräsident des Kreisgerichts Wil und Verfahrensleiter, versicherte, dass das Gericht die Urteilsfindung nicht hinauszögern wolle, aber eine «hemdsärmelige Lösung» wolle man auch nicht. Man werde sich allerdings darum bemühen, möglichst rasch einen neuen Termin zu finden, und zwar am gleichen Ort mit der gleichen Besetzung. Bis dahin gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Europaweites Fahndungssystem
Das SIS ist seit Mitte der 1990er-Jahre so etwas wie eine Ausgleichsmassnahme für den Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen, seit August 2008 haben auch Schweizer Behörden Zugriff auf das europaweite Fahndungssystem. Im SIS werden (gestohlene) Gegenstände, aber auch Personen ausgeschrieben, welche für die Sicherheitsbehörden von Relevanz sind. So etwa Personen, die mit einer Einreisesperre belegt sind.