In allen Gemeinden der Schweiz wird eine Hundesteuer erhoben. Das Geld fliesst meistens in den allgemeinen Gemeindehaushalt, dafür wird für die Entsorgungsstellen des Hundekots gesorgt.
In der Schweiz regelt ein Gesetz, dass Hundehalter in ihrer Wohngemeinde einen Betrag pro Jahr und Hund zu entrichten haben. Dieser variiert allerdings landesweit, kann aber auch innerhalb eines Kantons unterschiedlich sein. Die Höhe kann von den Gemeinden selber festgesetzt werden. Im Toggenburg bezahlt man in den meisten Gemeinden für den ersten Hund 60 Franken jährlich. Für jeden weiteren Vierbeiner sind pro Jahr 100 Franken fällig.
Die Hundesteuer ist eine Aufwandsteuer. Das heisst, dass sie unabhängig von der Höhe des Einkommens eingezogen wird. Sie wird nur aufgrund eines Besitzens oder Haltens eines Gutes erhoben. Im Gegensatz zu anderen Regionen spielen im Toggenburg Alter, Gewicht oder Grösse des Hundes keine Rolle.
Der Website des Verbands für Heimtierhaltung ist zu entnehmen, dass es rund 505'000 Hunde in der Schweiz gibt. 28 Prozent der Haushalte besitzen ein Heimtier. Zwölf Prozent aller Haushalte sind solche mit einem Hund. Die Toggenburger Gemeinden erstellen auch für diese Steuer einen Kostenvoranschlag. Wie den verschiedenen Jahresberichten zu entnehmen ist, wurden diese Voranschläge grösstenteils erfüllt. In jenen Gemeinden, in denen der Voranschlag hinter den effektiven Einnahmen blieb, fehlte jeweils nur wenig. Es gab keine grossen Abweichungen.
Ein gutes Beispiel für die Erhebung der Hundesteuer ist die Gemeinde Mosnang. Der Kostenvoranschlag betrug 13'000 Franken. Effektiv eingenommen hat das Steueramt mit der Hundesteuer 14'335 Franken. Das Geld fliesst in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Als Gegenleistung stellt die Gemeinde Hundetoiletten auf und verteilt kostenlos Säckli, die direkt bei den Kübeln oder am Gemeindeschalter bezogen werden können.
Nach Aussage eines Werkhofmitarbeiters stehen rund 60 solcher Hundetoiletten in Mosnang. Der Werkhof muss ein Grossteil dieser Eimer alle drei Wochen leeren. Dessen Inhalt wird der Kehrichtverbrennung zugeführt. Es ist verboten, den Müll der Hundetoiletten im Abfallcontainer des Werkhofes zu deponieren. Einige wenige Hundetoiletten werden aufgrund ihrer abgelegenen Lage von Privatpersonen geleert, diese erhalten dafür eine Entschädigung.
In Ebnat Kappel ist die Hundesteuer höher als in den übrigen Gemeinden des Thur- und Neckertals. Hier bezahlt der Hundebesitzer 80 Franken für den ersten sowie 120 Franken für jeden weiteren Hund. Die zuständige Stelle auf der Gemeinde erklärt auf Anfrage, dass die Einnahmen die Kosten nicht annähernd decken.