St.Galler Kantonsrat gibt grünes Licht: Im Juni entscheidet das Volk über den Bau des Klanghauses

Der Beschluss für den Bau des Klanghauses Toggenburg wurde mit 87 Ja-Stimmen zu 21 Nein-Stimmen mit einer Enthaltung angenommen.

Martin Knoepfel
Drucken
So soll das Klanghaus einstweilen aussehen. (Visualisierung: PD)

So soll das Klanghaus einstweilen aussehen. (Visualisierung: PD)

Gestern Dienstag fanden am zweiten Tag der Kantonsratsession die Schlussabstimmungen statt. Der Beschluss für den Bau des Klanghauses Toggenburg wurde mit 87 Ja-Stimmen zu 21 Nein-Stimmen mit einer Enthaltung angenommen. Nötig waren 61 Ja-Stimmen. Keine Rolle spielte der Umstand, dass zwei Toggenburger Befürworter des Klanghauses im Ausstand waren. Die Baukosten für das Klanghaus sind mit 23,3 Millionen Franken veranschlagt. Die Stiftung Klangwelt Toggenburg erhält vom Kanton einen Kredit von 22,3 Millionen Franken. Die Stiftung Klangwelt muss eine Million an die Baukosten beisteuern und einen Betriebsfonds äuffnen, der mindestens 5,3 Millionen enthalten muss. Eine Volksabstimmung über den Erlass ist obligatorisch.

Fonds darf Schwelle nicht unterschreiten

Die Kantonsratssitzung war die letzte des Buchser Stadtpräsidenten Daniel Gut. Kantonsratspräsidentin Imelda Stadler wies darauf hin, dass Daniel Gut beide vorberatenden Kommissionen zum Klanghaus präsidierte.

Im Vorfeld monierte Karl Güntzel (SVP, St. Gallen) in der Debatte am Montag Unklarheiten in Ziffer 5 des Beschlusses. Regierungsrat Martin Klöti erklärte, dass der Fonds eine gewisse Schwelle nicht unterschreiten dürfe. Unterhalb von 1,5 Millionen Franken dürfe man ohne Erlaubnis der Regierung kein Geld mehr ausgeben. Man gehe aber davon aus, dass man den Fonds so gut steuern kann, dass dieser Fall nicht eintritt.

Karl Güntzel monierte, dass Martin Klöti nicht auf die Frage geantwortet habe, was passiere, wenn der Stiftungsrat den Regierungsrat trotz Unterschreitung der Schwelle nicht informiere. Bei diesem Geschäft sei vieles nicht transparent gewesen. Werde dann der Betrieb des Klanghauses automatisch eingestellt, fragte Karl Güntzel. Bei Karl Güntzel müsse man bei den Schlussbemerkungen immer genau hinhören, hielt Martin ­Klöti dagegen. Er wiederholte, dass er erklärt habe, dass der Stiftungsrat angehalten werde, Massnahmen zu treffen, wenn der Fonds unter den definierten Schwellenwert sinke.

Mehr zum Klanghaus