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Schweizer Unternehmen soll das Preisniveau angerechnet werden, fordert Linus Thalmann.
Wenn für Aufträge der öffentlichen Hand auch ausländische Anbieter offerieren, soll Schweizer Unternehmen das hierzulande höhere Preisniveau künftig zugute gehalten werden.
Die Kantonsräte Linus Thalmann (SVP, Kirchberg), Michael Schöbi (CVP, Altstätten) und Andreas Hartmann (FDP, Rorschach) fordern in einer diese Woche eingereichten Motion eine dahingehende Änderung der Zuschlagskriterien im öffentlichen Beschaffungswesen im Kanton.
Die Vergabekriterien bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand geben zu reden, seit die Submissionsgesetze des Bunds und des Kantons in den 1990er- Jahren in Kraft traten. Besonders, wenn es um Aufträge geht, für die auch ausländische Unternehmen offerieren. Denn das im Ausland in der Regel tiefere Preisniveau erlaubt es dortigen Unternehmen, in der Schweiz zu Konditionen zu offerieren, mit denen einheimische Unternehmen meist kaum mithalten können.
«Dies diskriminiert die einheimische Wirtschaft, ganz besonders in Grenznähe», halten die Motionäre in ihrem Vorstoss fest. Werden Aufträge wegen der niedrigeren Preise an ausländischen Anbieter vergeben, fliesst Kaufkraft – und im Fall von Aufträgen der öffentlichen Hand bedeutet dies auch einheimisches Steueraufkommen – ins Ausland ab, halten die Motionäre fest: «Das Nachsehen haben das einheimische Gewerbe, die Arbeitnehmer und die Auszubildenden.»
Im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen seien die unterschiedlichen Preisniveaus letztes Jahr in die Zuschlagskriterien aufgenommen worden, wird in der Motion festgehalten. Der Kanton solle es dem Bund nun gleichtun.