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Die Statutenänderung der Raiffeisenbank Obertoggenburg stiess im Vorfeld auf Kritik. Das Resultat war dann allerdings deutlich. Das akzeptieren nun auch die Gegner: Sie verzichten auf rechtliche Schritte.
Wegen einer Änderung der Statuten von Raiffeisen Schweiz müssen auch die lokalen Raiffeisenbanken ihre Statuten ändern. Die Massnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie führten vielerorts dazu, das dies schriftlich abgehandelt wurden. Und meistens ohne Opposition.
Bei der Raiffeisenbank Obertoggenburg wurde jedoch im Vorfeld Kritik laut.
Vor allem die Aufhebung des Grundsatzes «Ausleihungen nur gegen Sicherheit» – einer von vier Punkten, die angepasst werden sollten – bedürfe einer Diskussion, fand das Ehepaar Brändle-Ströh.
Es gebe keinen Zeitdruck, darüber auf dem schriftlichen Weg und damit ohne Wortmeldungen an einer Versammlung zu befinden. Zudem verletzte die Zusammenfassung der vier Punkte in einer einzigen Abstimmungsfrage die Einheit der Materie.
Von den restlichen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern erhielt das Ehepaar Brändle-Ströh jedoch wenig Unterstützung. Fast 90 Prozent der Stimmen sprachen sich für die Statutenänderung der Bank aus.
Ende Juni, kurz nach der Bekanntgabe der Resultate, behielt sich das Ehepaar Brändle-Ströh deshalb noch vor, allenfalls rechtliche Schritte zu unternehmen. Davon sieht das Ehepaar nun ab, wie Markus Brändle-Ströh auf die Anfrage dieser Zeitung mitteilt.