Aufgrund der weiterhin anhaltenden Trockenheit und weiterhin fehlender Niederschläge haben die Gemeinden Wildhaus-Alt St.Johann und Nesslau ein Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.
Wegen der akuten Wald- und Flurbrandgefahr dürfen in der Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann und Nesslau bis auf Weiteres keine Feuer mehr im Freien entfacht werden. Das Zünden von Feuerwerk wird ebenfalls untersagt. Auch das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren ist verboten.
«In Wildhaus-Alt St.Johann herrscht seit längerem extreme Trockenheit», schreibt die Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials seien Massnahmen zu ergreifen. Die Gemeinde Nesslau schliesst sich dem an.
Gegen diese Verfügungen könnte Rekurs erhoben werden, allerdings hätte dieser keine aufschiebende Wirkung. Die Gemeinden erweitern damit das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot, das bisher nur im Wald und in Waldesnähe gilt.