In eigener Sache: Presserat weist Beschwerde gegen «Toggenburger Tagblatt» und «Werdenberger & Obertoggenburger» ab

Der Presserat hat seine Stellungnahme zu einer Beschwerde gegen das «Toggenburger Tagblatt» und den «Werdenberger & Obertoggenburger» veröffentlicht. Er weist diese vollumfänglich ab.

Ruben Schönenberger
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Am 14. November 2017 haben das «Toggenburger Tagblatt» und der «Werdenberger & Obertoggenburger» einen Leitartikel zum Bergbahnenstreit im Obertoggenburg mit dem Titel «Nur Transparenz schafft Vertrauen» veröffentlicht. Am gleichen Tag erschien in den beiden Tageszeitungen ein Bericht mit dem Titel «Der Bergbahnen-Streit wird auch im Netz diskutiert – und Mélanie Eppenberger kommt nicht gut weg».

Das Präsidium der Toggenburg Bergbahnen AG hat am 21. November 2017 gegen den Inhalt beider Beiträge eine Beschwerde beim Presserat eingereicht. Es führte unter anderem aus, dass der Leitartikel einen wichtigen Teil der von den Toggenburg Bergbahnen gelieferten Daten und Fakten ausblende und sich in eine tendenziöse Darstellung begebe. Die Beschwerdeführerin erkennt zudem im Leitartikel eine tendenziöse, gegen das Wahrheitsgebot verstossende Berichterstattung. Im gleichentags veröffentlichten Bericht, in dem Aussagen einer Facebook-Gruppe wiedergegeben werden, sieht die Beschwerdeführerin einen Verstoss gegen das Fairnessprinzip und gegen die Menschenwürde.

Beschwerde vollumfänglich abgewiesen

Der Presserat hat die Beschwerde nun vollumfänglich abgewiesen. Ein Leitartikel widerspiegle die (persönliche) Meinung des Kommentators, das sei für die Leserschaft erkennbar. Für die Leserschaft sei auch erkennbar, wie der Kommentator zu seiner Einschätzung komme.

Im Bericht über die Aussagen der Facebook-Gruppe «Gegen die Trennung der Toggenburger Bergbahnen» ist gemäss Feststellung des Presserates klar, dass es sich um Kommentare aus dieser Gruppe handelt. Er macht im Bericht keine Verletzung des Fairness-Prinzip aus. Auch sei in den wieder gegebenen Einträgen die «Mindestintensität» einer abwertenden Äusserung gegen eine Gruppe oder ein Individuum nicht gegeben. (red)