Hemberg gehört zu jenen Gemeinden, die gemäss neuem Raumplanungsgesetz Bauland auszonen und den Ortsplan dementsprechend anpassen müssen. Die Pläne und Unterlagen liegen im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens ab Mittwoch zur Einsicht und Stellungnahme auf.
Mit der Zustimmung zum neuen Raumplanungsgesetz am 3. März 2013 hat die Schweizer Bevölkerung die Weichen neu gestellt. Die Zersiedelung der Landschaft soll gestoppt und der Bodenverbrauch gebremst werden. Umgesetzt werden soll dies, indem die Entwicklung nach innen gefördert wird und gleichzeitig die Erweiterungsmöglichkeiten an den Rändern von Siedlungsgebieten deutlich eingeschränkt werden, um damit wertvolles Kulturland zu schützen. «Ein weiteres Instrument ist, überdimensionierte Bauzonen auszuzonen und neu so festzulegen, dass die Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf für 25 Jahre entsprechen», erläuterte Hembergs Gemeindepräsident Christian Gertsch an einer Orientierungsversammlung am Freitagabend.
Da gemäss dem St.Galler Rechnungsmodell die Hemberger Bevölkerung bis ins Jahr 2040 nur um rund 28 Einwohnende wachsen wird, muss die Gemeinde 1,7 Hektar Bauland auszonen. «Ziel des Gemeinderats war dabei stets, die gesetzlichen Minimalanforderungen zu erfüllen, damit die Rechtssicherheit in der Ortsplanung wieder hergestellt ist», präzisierte Christian Gertsch. Das heisst, dass in Rücksprache mit den jeweiligen Grundeigentümern möglicher Boden für eine Auszonung hat festgelegt werden können, der in der Grösse genau den geforderten 1,7 Hektar entspricht.
Die Grundlagen, auf denen diese Entscheide basieren, erläuterte Bruno Thürlemann, Leiter Ortsplanung im Amt für Raumentwicklung und Geoinformationen des Kantons St.Gallen. «Er stellte dabei fest, dass eine Entwicklung in den städtischen Gebieten und deren Agglomeration gefördert werden soll, in Gebieten jedoch wie Hemberg, das zur Kultur- und Agrarlandschaft gezählt wird, insgesamt eine zurückhaltende Siedlungsentwicklung angestrebt wird.» An Stelle von Neubauten auf unbebautem Boden solle daher vermehrt die bestehende Gebäudesubstanz erneuert, landschaftsverträglich umgenutzt oder rückgebaut werden, um an dieser Stelle neu zu bauen.
«Da das Dorf Hemberg in grossen Teilen dem Ortsbildschutz untersteht, waren wir bei der Erarbeitung des neuen Ortsplans in gewissen Teilen eingeschränkt», sagte Heini Forrer, ERR Raumplaner AG St.Gallen, eingangs seiner Erläuterungen. Denn grundsätzlich würden bei der Siedlungsentwicklung nach innen unterschiedliche Strategien verfolgt. Die eine ziele auf die Bewahrung der Bauten ab. In Hemberg bestehe diesbezüglich geringes Verdichtungspotenzial und es eigne sich wegen des Ortsbildschutzes wenig, um sich zu entwickeln. «Im Mittelpunkt steht hier, die Ursprungsnutzung zu erhalten und auf den Bestand und die Qualität Rücksicht zu nehmen.»
Die Strategie der Weiterentwicklung berge hohes Verdichtungspotenzial und eigne sich deswegen gut für ein Dorf wie Hemberg. Die Idee dahinter sei, bestehende Bauten zu erweitern oder die Ursprungsnutzung den Erfordernissen anzupassen. Die dritte Strategie sei die Nutzung unbebauter Bauzonen und die Umstrukturierung bestehender Areale.
Eben solche unbebauten Bauzonen galt es aber auszuscheiden, um die Reduktion von 1,7 Hektar erreichen zu können. «Nicht in Frage gekommen sind Gebiete an zentraler Lage», sagte Heini Forrer. Auszonungen seien an peripheren Lagen, an schwierig überbaubaren und schwierig erschliessbaren Hanglagen vorgenommen worden. «Ebenso wurde auf den Erhalt von sogenannten siedlungsgliedernden Freiräumen wie Pärke und Spielplätze Rücksicht genommen.» Gemäss diesen Kriterien sind dann die Flächen festgelegt worden, die ausgezont werden sollen und so im Ortsplan bezeichnet sind. «Die jetzt vorliegende Ortsplanung entspricht den Vorgaben des Kantons und ist somit bewilligungsfähig», schloss Heini Forrer.
Der kommunale Richtplan, der Zonenplan sowie der Entwurf des Baureglements liegen von Mittwoch, 1., bis Donnerstag, 30. September, im Gemeindehaus Hemberg auf. Zudem stehen diese Unterlagen auf www.hemberg.ch zur Ansicht zur Verfügung. Am Samstag, 4. September, findet von 9 bis 12 Uhr eine öffentliche Fragestunde im Kirchgemeindesaal statt. «Wir werden diese Zeit nutzen, um Anliegen aufzunehmen und und womöglich in der Ortsplanung zu berücksichtigen», sagte Christian Gertsch nach den Ankündigungen. Danach folge die öffentliche Auflage des Zonenplans und des Baureglements, das dann dem fakultativen Referendum unterliege.