Die zwölf Toggenburger Gemeinden wollen in Bezug auf die elektronische Stimmabgabe nichts überstürzen. Das neue Gesetz über Wahlen und Abstimmungen hält fest, wann Gemeinden das E-Voting einführen dürfen.
Raschentschlossene Gemeinden können das E-Voting einführen, wenn sie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen. Das sagt das neue Gesetz über Wahlen und Abstimmungen.
Momentan besteht Raum nach oben, bis man den Schwellenwert von 30 Prozent der Stimmberechtigten erreicht. Da stellt sich die Frage, ob es Toggenburger Gemeinden gibt, die künftig das E-Voting ermöglichen wollen. Das «Toggenburger Tagblatt» erkundigte sich bei den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten.
Lütisburg sei noch nicht soweit, war von Imelda Stadler zu erfahren. Ähnlich tönt es in Neckertal. Der Gemeinderat habe sich dazu noch keine Gedanken gemacht, antwortete Vreni Wild.
Die Einführung des E-Voting sei bisher weder von politischer Seite noch von der Verwaltung angeregt worden, antwortete Renato Truniger (Mosnang). «Ich persönlich finde die briefliche Stimmabgabe bereits sehr bürgerfreundlich.» Beim E-Voting hegt der Mosnanger Gemeindepräsident gewisse Bedenken in Bezug auf den Datenschutz.
Der Gemeinderat von Bütschwil-Ganterschwil habe sich bis heute noch nicht mit der Einführung der elektronischen Stimmabgabe befasst, antwortet Karl Brändle. «Wir wollen zuerst die Erfahrungen der Pilotgemeinden abwarten.» Auch Kilian Looser, Gemeindepräsident von Nesslau, schreibt, dass noch keine Einführung geplant sei. Man habe sich noch nicht damit auseinandergesetzt. «Sobald das Vorgehen und die Anwendung etabliert sind, werden wir dies allerdings auch anbieten», sagt er.
Der Gemeinderat von Hemberg werde sich mit dem Thema befassen, wenn das E-Voting ab 2019 allgemein zur Verfügung stehe, schreibt Gemeindepräsident Christian Gertsch und ergänzt, dass der Gemeinderat der Einführung nicht im Weg stehen wolle, damit die Bürgerinnen und Bürger auch hier ins Zeitalter der zunehmenden Digitalisierung eintreten können.
Der Gemeinderat von Ebnat-Kappel habe sich noch keine Gedanken über das E-Voting gemacht, schreibt Christian Spoerlé. «Vielleicht lohnt es sich, noch etwas zuzuwarten und die Erfahrungen aus den Gemeinden abzuwarten. Man muss ja nicht immer zuerst und an vorderster Front agieren».
Sabrina Lusti, Gemeinderatsschreiberin von Wildhaus-Alt St. Johann, sieht aktuell keinen Handlungsbedarf. Das Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen sei noch nicht in Kraft, antwortete sie.
Auch der Gemeinderat von Lichtensteig hat sich noch nicht mit dem Thema auseinandergesetzt. Das antwortete Stadtpräsident Mathias Müller. Er persönlich kann sich eine rasche Einführung vorstellen, um das Dienstleistungsangebot für die Bürger auszubauen. Bedingung ist, dass das E-Voting nicht zu teuer ist.
Der Gemeinderat von Wattwil hat sich nach Auskunft von Marc Bohnenblust noch nicht vertieft mit dem E-Voting befasst. Es gebe einige dringendere Themen, ergänzte der Informationsbeauftragte der Gemeinde.
Toni Hässig (Oberhelfenschwil) weilte zum Zeitpunkt der Umfrage in den Ferien. In Kirchberg, das zu den Versuchsgemeinden gehört und deshalb E-Voting bereits anbietet, will man das Angebot beibehalten. Das sagt Ratsschreiber Magnus Brändle. Über ein Viertel der Stimmenden nützten diesen Abstimmungskanal. «Die Erfahrungen sind durchwegs positiv.»
Fünf Gemeinden im Kanton St.Gallen bieten das E-Voting versuchsweise an. Aus dem Toggenburg ist es Kirchberg. Dazu kommen Rapperswil-Jona, Goldach, Vilters-Wangs und Widnau. Auch Auslandschweizer können elektronisch abstimmen.
Der Kantonsrat hat das Gesetz über Wahlen und Abstimmungen verabschiedet. Dieses ist zwar noch nicht in Kraft, weil die Referendumsfrist bis zum 19.November dauert. Allerdings sieht es bis jetzt nicht danach aus, dass das Referendum ergriffen würde.
Das Gesetz erlaubt neben den Versuchsgemeinden weiteren Gemeinden, das E-Voting anzubieten. Bedingung ist, dass die Zahl der Stimmbürger, die elektronisch abstimmen, 30 Prozent der Stimmberechtigten nicht übersteigt. Das bestätigte Staatssekretär Canisius Braun. Wenn diese Schwelle überschritten werden soll, braucht es einen entsprechenden Beschluss des Kantonsrats.
Bei der letzten Volksabstimmung am 23.September zählte man im Kanton St. Gallen 333'324 Stimmberechtigte. Die 30-Prozent-Schwelle liegt somit bei ziemlich genau 100'000 Personen. (mkn)