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Ostschweiz
Toggenburg
Ein 44-Jähriger musste sich vergangene Woche vor dem Kreisgericht Toggenburg verantworten. Der Toggenburger soll seine Frau vergewaltigt und genötigt haben. Nun wurde der Mann verurteilt.
Es war eine Ehe, geprägt von «Enttäuschung, Ernüchterung und Erniedrigung», wie es der Staatsanwalt letzte Woche formulierte. Nun hat das Kreisgericht Toggenburg einen 44-Jährigen unter anderem wegen Vergewaltigung, Nötigung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung schuldig gesprochen.
Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, wovon sechs Monate zu vollziehen sind. Zudem erhält er eine Busse und muss die Verfahrenskosten grösstenteils übernehmen.
Der Mann hatte seine Frau 2015 in der gemeinsamen Wohnung zum Sex gezwungen. Zuvor hatte sie ihm mehrfach mitgeteilt, dass sie ihn unter anderem wegen seiner Drogeneskapaden verlassen wolle.
Der Staatsanwalt hatte 36 Monate Freiheitsstrafe, davon 12 Monate unbedingt, gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.