THURGAUER GERICHTE: Wenn Fälle liegen bleiben müssen

Der Regierungsrat vertröstet die Bezirksrichter erneut. Diese fordern eine Entlastung für Monsterprozesse wie Kümmertshausen, die alle Ressourcen auf Kosten anderer Fälle verschlingen.

Thomas Wunderlin
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Die Angeklagten im Fall Kümmertshausen werden abgeschirmt vor den Medien dem Bezirksgericht Kreuzlingen vorgeführt. (Bild: Andrea Stalder)

Die Angeklagten im Fall Kümmertshausen werden abgeschirmt vor den Medien dem Bezirksgericht Kreuzlingen vorgeführt. (Bild: Andrea Stalder)

Thomas Wunderlin

thomas.wunderlin

@thurgauerzeitung.ch

500 Bundesordner müssen studiert werden. 94 Verhandlungstage sind geplant. Dazu kommen die internen Beratungen. Der Fall Kümmertshausen mit seinen 14 Angeklagten bringt das Bezirksgericht Kreuzlingen an seine Belastungsgrenze. Vizepräsident Thomas Pleuler, der das Verfahren leitet, hat seit November 2016 keine andern Fälle mehr übernommen. Darum kümmern sich jetzt die beiden andern Berufsrichter allein: Präsidentin Ruth Faller und der zweite Vize, Jürg Roth. Pleuler und Faller haben mit Einverständnis des Obergerichts ihr Pensum von 80 auf 90 Prozent aufgestockt. Bei Roth war keine Aufstockung möglich, er ist bereits auf 100 Prozent. Das Obergericht bewilligte ausserdem die Anstellung eines zusätzlichen Gerichtsschreibers und genehmigte die Abtretung eines dringenden Falls an ein anderes Bezirksgericht.

Die Laienrichter haben seit der Justizreform 2011 durchschnittlich einen Gerichtstag pro Woche. Im Fall Kümmertshausen sind vier davon im Einsatz. Sie müssen mit drei bis vier Gerichtstagen pro Woche rechnen. Einer der Laien, Erwin Imhof, ist deswegen als Kantonsrat vorzeitig in den Ruhestand getreten. Eine Laienrichterin sagte aus beruflichen Gründen ab. An ihre Stelle tritt eine Ersatzrichterin, die sonst üblicherweise für zwei bis fünf Gerichtstage pro Jahr aufgeboten wird.

Trotz allem werde es dieses Jahr am Bezirksgericht Kreuzlingen zu «einem gravierenden Kapazitätsengpass» kommen, schrieben sechs Kantonsräte, die alle an andern Thurgauer Bezirksgerichten als Berufsrichter arbeiten, in einer Einfachen Anfrage. Mit dem am 11. Januar eingereichten Vorstoss verlangen sie eine Lösung wie sie in andern Kantonen üblich sei: Gerichtsschreiber sollen bei Engpässen richterliche Kompetenzen erhalten. Die Bezirksgerichte haben im Thurgau einen direkten Draht zur Politik, da Bezirksrichter dem Parlament angehören dürfen. Ob dies die Gewaltenteilung verletzt, wird immer wieder diskutiert. Viel genützt hat es den Bezirksgerichten in dieser Frage bislang nicht. Schon 2013 hatten vier Kantonsräte, die auch Richter sind, eine Motion mit gleichlautender Forderung eingereicht. Auslöser des Vorstosses war damals die Schwangerschaft einer Weinfelder Berufsrichterin. Der Grosse Rat erklärte die Motion im August 2014 mit einer Zweidrittelsmehrheit für nicht erheblich. Man wollte nicht vom Verfassungsgrundsatz abweichen, dass Richter nur durchs Volk gewählt werden können. Der damalige Justizdirektor Claudius Graf-Schelling kündigte jedoch an, bei der Revision des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege eine Lösung zu prüfen.

Regierung: Verzögerungen sind in Kauf zu nehmen

Der erneute Vorstoss bringt nun wenig Neues. Der Regierungsrat bekräftigt in seiner Antwort, dass er die Kompetenzerweiterung für Gerichtsschreiber bei Engpässen im Rahmen der bevorstehenden Revision des Rechtspflegegesetzes prüfen will. Die entsprechenden Abklärungen sollen «im Verlaufe des Jahres 2017» gestartet werden, «soweit es die übrigen Rechtsetzungsvorhaben beim Departement für Justiz und Sicherheit ermöglichen». Das Anliegen der Bezirksrichter passt zur bevorstehenden Revision, da es dabei allgemein um Anpassungen aufgrund der ersten Erfahrungen mit der 2011 geänderten Justizorganisation geht. Im Übrigen sei er sich bewusst, schreibt der Regierungsrat, dass der Fall Kümmertshausen das Bezirksgericht Kreuzlingen «vor eine sehr grosse Belastungsprobe stellen wird». Er sei der Auffassung, dass das Bezirksgericht diese Herausforderung bewältigen werde. Allerdings werde es bei andern Prozessen zu Verzögerungen kommen. Diese seien «aufgrund der geltenden Organisation in Kauf zu nehmen».

Die Antwort des Regierungsrats sei «im Rahmen des Erwarteten» ausgefallen, sagt Cornel Inauen, einer der sechs Kantonsräte mit der Anfrage. «Schade, dass das Bezirksgericht Kreuzlingen für den Fall Kümmertshausen noch keine Handhabe erhalten hat, die über das bisher Mögliche hinausgeht. Das trifft nicht nur die Richter, sondern auch die Bevölkerung, welche Verzögerungen bei Prozessen hinnehmen muss», sagt der Münchwiler SVP-Kantonsrat. Er hoffe, die Regierung nütze die Zeit, um eine gute Lösung zu finden. Und er vertraue darauf, «dass zeitnah eine Lösung gesucht wird, zumal sich eine solche Situation jederzeit wieder ergeben kann.»

Eine weitere Fragestellerin, die Steckborner SP-Kantonsrätin und Berufsrichterin am Bezirksgericht Frauenfeld, Christine Steiger, bezeichnet es als «erfreulich, dass man Gehör gefunden hat». Sie sei aber enttäuscht darüber, dass es nicht schneller gehe. Es könne immer wieder Vakanzen durch längere Krankheiten oder Mutterschaft geben. Auch grosse Fälle könnten jederzeit anstehen: «Wir können das nicht steuern.» Andere Fälle würden dann einfach liegen bleiben.