Der Bund soll sich nicht an der Entschädigung von Biberschäden an Strassen oder Dämmen beteiligen müssen. Die Umweltkommission des Ständerats (Urek) hat eine Standesinitiative des Kantons Thurgau mit dieser Forderung abgelehnt.
Der Entscheid fiel mit 7 zu 1 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Nach Ansicht der Kommission ist es nicht angebracht, den Bundesrat mit den Kosten für die Schäden zu belasten. Vielmehr sollten die Massnahmen zu deren Verhinderung vorangetrieben werden. Am Donnerstag versuchten der Thurgauer Kantonsrat und Initiant des Vorstosses, Paul Koch (SVP, Oberneunforn), und Grossratspräsident Max Arnold (SVP, Weiningen) die ständerätliche Kommission von einer finanziellen Beteiligung des Bundes zu überzeugen.
Am Ausgleich für Biberschäden beteiligt sich der Bund, jedoch nur, wenn es sich um Schäden am Wald oder an Landwirtschaftskulturen handelt. Nach Ansicht des Kantons Thurgau genügt das nicht. Der Bund, der Kanton, die Allgemeinheit möchten den Biber schützen, heisst es in der Begründung der Initiative. Somit sei es auch die Pflicht der Allgemeinheit, alle Schäden, welche Biber verursachten, den Landeigentümern zu vergüten. (sda/sme.)