FRAUENFELD. Der Thurgauer Tierschützer Erwin Kessler strebt einen Musterprozess vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg an. Grund ist das Gesetz zur Überwachung von Telefon und SMS, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt.
FRAUENFELD. Der Thurgauer Tierschützer Erwin Kessler strebt einen Musterprozess vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg an. Grund ist das Gesetz zur Überwachung von Telefon und SMS, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Kessler sei nach eigenen Angaben schon Opfer von staatlichen Abhöraktionen geworden. Darum bekämpfe er das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf), das sich derzeit in Bern in Revision befindet.
Kessler hat beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht, in der er sich gegen die Speicherung von Daten zu seinem Telefon-, SMS- und E-Mail-Verkehr wehrt. In seiner Eingabe stützt sich Kessler auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, weil sie die Europäische Menschenrechtskonvention verletze. Er will den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen, sollte er vor Bundesgericht abblitzen. Kessler erhielt in Strassburg schon einmal Recht, als er 2009 für die Ausstrahlung eines TV-Spots gegen die Fleischwirtschaft kämpfte.
Das Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs schreibt unter anderem vor, dass Telekomfirmen die Daten über alle gewählten Verbindungen speichern müssen. Neu sollen es zwölf statt sechs Monate sein. Auf diese Informationen können die Strafverfolgungsbehörden zurückgreifen. Zudem dürfen sie Abhörprogramme in Computer von Verdächtigten einschleusen. Gegen diese Gesetzesrevision, die vom Ständerat bereits gutgeheissen wurde, hat sich politischer Widerstand formiert. (red.)