Biber nagen an der Geduld der Bauern

ROTHENHAUSEN. Landwirtschaftliche Betriebe sehen sich immer mehr mit Bibern konfrontiert. Die Grundstückeigentümer haften für die Infrastruktur und die Schäden. Die öffentliche Hand soll für die Schäden der geschützten Biber aufkommen.

Mario Tosato
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Hans Stalder zeigt Biberschäden. (Bild: Mario Tosato)

Hans Stalder zeigt Biberschäden. (Bild: Mario Tosato)

Seit vielen Jahren wehrt sich Hans Stalder aus Rothenhausen für einen fairen Milchpreis. Nun bereiten ihm im Gebiet «Mösli» das zur thurgauischen Gemeinde Bussnang gehört und in seinem Besitz ist, die Biber grosse Sorgen. Im Naherholungsgebiet mit seinen zwei Teichen wurden mehrere Biber gesichtet. Sichtbar sind aber auch die gefällten Bäume die übereinander liegen, ein Brücklein welches zerstört ist und Wege, welche drohen unpassierbar zu werden.

Land versumpft

Infolge der Unterhöhlung ändern sich die Pegelstände ständig, sagt Stalder. Die Abflüsse werden durch Holz verstopft. Eine Waldfläche stehe unter Wasser, die Bäume drohen abzusterben. Auch die Entwässerung funktioniert nicht mehr, weshalb das angrenzende Landwirtschaftsland versumpft. Wie der Landbesitzer erklärt, werden die Schäden jedes Jahr schlimmer. Vogelarten wie Wildente, Rohrdommel und Eisvögel brüten nicht mehr im «Mösli», weil ihnen die Deckung durch Bäume und Sträucher fehlt. «Wir Bauern sind nicht gegen die Biber, aber wir verlangen, dass die Schadensverhütung und Schäden an der Infrastruktur durch die Öffentlichkeit getragen wird. Es kann nicht sein, dass die Grundeigentümer die Kosten für alle Schäden und die Schadensverhütung der Biber übernehmen müssen», sagt Stalder. Er schätzt den finanziellen Schaden welche die Biber auf seinem Grundstück anrichteten, auf rund 20 000 Franken.

Stalder setzte sich vor Jahren dafür ein, dass dieses Land nicht drainiert wurde. Dazumal habe der Naturschutz erklärt, dass dieses Gebiet zu unbedeutend und zu klein sei. Pro Natura, WWF und «Hallo Biber» seien nicht interessiert, ihm Realersatz zu bieten. Laut Stalder möchten die Umweltschutzorganisationen das «Mösli» für ein Trinkgeld kaufen.

Remo Marti, Präsident der örtlichen Unterhaltskorporation, welche die Flurstrassen erhalten muss, bestätigt, dass alle Entwässerungsleitungen im «Mösli» verstopft sind. Dabei gehe viel Kulturland verloren. Laut Marti hat die Unterhaltskorporation zusammen mit Hans Stalder die Pro Natura und den Kanton Thurgau frühzeitig kontaktiert um gemeinsam Lösungen für das Problem zu finden. Trotz einiger Besprechungen und Begehungen sei bis jetzt kaum etwas geschehen. Marti erklärt, dass es im ganzen Kanton Probleme mit den Bibern gebe, so auch beim Bommerweiher.

Wie ein Landwirt erklärt, werden Biber am Bommerweiher schon seit rund 15 Jahren gesichtet. Das Gebiet Bommerweiher sei nun abgedeckt mit Biber. Einige Biber wanderten weiter zum Lengwiler Weiher. Vor allem beim unteren Weiher wurde die Drainagen untergraben, was zu Verstopfungen führte. Schäden entstanden auch mit einem Ertragsausfall im Weizen, weil dieser erkrankte. Mühsam sei, dass diese Schäden nicht bezahlt werden. Ihn ärgert, dass für die Hauptschäden an Drainagen und Naturstrassen der Besitzer aufkommen muss. Der Bauer im Gebiet Bommerweiher erlitt Schäden im fünfstelligen Frankenbereich. Dies rechne sich durch die Ernteausfälle, Sanierung und Reparaturen der Drainagen, dazu komme, dass die Flurstrassen in Stand gehalten werden müssen. Bezahlen müssen die Bauern, die Unterhaltskorporation Kemmental und die Gemeinde Kemmental. Philip Taxböck, der das Projekt «Hallo Biber» von Pro Natura leitet, zeigt Verständnis für die betroffenen Bauern. Nach seiner Meinung entsteht durch die Biber «einfach etwas Neues». Nun brauche es Zeit, Toleranz und Aufklärung, damit ein konfliktfreies Nebeneinander von Mensch und Tier wieder möglich sei.

Gesetzliche Regelung fehlt

Taxböck sagt, dass für Schäden an der Infrastruktur durch Biber derzeit keine gesetzliche Regelung existiere. Daher bleiben die Kosten an den Grundstückbesitzern hängen. Laut Simone Burki, wissenschaftlicher Mitarbeiterin der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau, ist der Biber seit 1962 gemäss Schweizerischem Jagdgesetz und Berner Konvention geschützt. Nach dem Jagdgesetz werden Biberschäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen entschädigt, wenn zumutbare Massnahmen zu deren Prävention getroffen wurden. Schäden an Infrastrukturen werden nicht entschädigt.