FRAUENFELD. Nicht für alle Schäden, die der Biber verursacht, zahlt der Staat. Für Schäden an Gebäuden und Strassen müssen Geschädigte selber aufkommen. Das stört etwa Landwirte. In Bundesbern ist ein Vorstoss hängig, der dies ändern will.
Der Biber fällt, staut und gräbt. Uferdämme oder unterhöhlte Strassen können wegen seiner Aktivitäten einbrechen. Das Konzept Biber Thurgau, das im Dezember vorgestellt wurde, zeigt Lösungen auf, wie Probleme mit dem Biber beseitigt werden können. Auch zählt das Konzept auf, welche durch den Biber verursachten Schäden gedeckt werden. Wenn der Biber Bäume fällt oder schält, ist eine Entschädigung durch Bund und Kanton gesetzlich vorgesehen. Schäden an Strassen oder ein überschwemmter Keller muss indes der Grundeigentümer selber zahlen. Ein Landwirt beklagt dies im «Regionaljournal Ostschweiz».
Jakob Hug, Vizepräsident des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft, bestätigt: «Das Problem ist auch mit dem Biberkonzept nicht gelöst.» Am Konzept hat auch Hug mitgearbeitet und diese Forderung eingebracht. Aus seiner Sicht ist es nun zwingend nötig, dass auf nationaler Ebene eine Lösung gefunden wird. Mit der Population, die der Biber im Thurgau erreicht habe, seien weitere Schäden zu befürchten. Rund 500 Biber sind im Thurgau am Werk. Für Hug ist klar: Wenn man sich als Nation zum Biber bekennt, müssen auch Schäden als Folge davon geregelt werden.
Ein Vorstoss in Bundesbern greift das Problem auf. Die SP-Nationalrätin Valérie Piller Carrard (FR) hat eine Motion eingereicht. Sie fordert, dass sich Bund und Kantone auch an durch Biber verursachte Infrastrukturschäden beteiligen. Der Bundesrat hält nichts davon: Die heutigen Regelungen würden genügen, schreibt er in seiner Stellungnahme. Zudem rechnet die Landesregierung mit schätzungsweise zwei bis drei Millionen Mehrausgaben. Das Parlament hat den Vorstoss noch nicht behandelt.
Christof Angst leitet im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt die Biberfachstelle in Neuchâtel. Infrastrukturschäden durch Biber seien nicht zahlreich, sagt er. «Wenn es fünfzig Löcher pro Jahr sind, sind es viel.» Zahlen dazu gibt es aber keine, da keine Entschädigungen ausgerichtet werden. Gegen eine Entschädigung in solchen Fällen hat er nichts. Damit einhergehen müsse aber auch, dass sich Landeigentümer für die Anliegen des Bibers und der Gewässer ganz allgemein öffneten. Der Leiter der Biberfachstelle wäre froh, wenn der Vorstoss bald behandelt würde. «Auch wenn er keine Mehrheit findet, wissen wir: Die Politik ist mit dem gültigen Gesetz zufrieden.»
Roman Kistler bestreitet nicht, dass der Biber Schäden an Infrastrukturen wie Strassen oder Gewässerböschungen anrichtet. «Doch es sind Einzelfälle», sagt der Chef der kantonalen Jagd- und Fischereiverwaltung. Genaue Zahlen gebe es nicht. Auch, weil Grundeigentümer selber für Schäden aufkommen müssen. Als Grundeigentümer von Strassen und Fliessgewässern sind vielfach Gemeinden betroffen. «Auch ihnen kann ich keine Entschädigung anbieten», sagt Kistler – die rechtlichen Grundlagen sehen keine solche vor. Sollten Bund und Kantone Infrastruktur-Biberschäden zahlen – wie das der Vorstoss fordert –, würde es die Arbeit in seinem Amt teilweise erleichtern, sagt er. Vor dem Hintergrund angespannter Staatsfinanzen hat er aber grosse Vorbehalte von neuen Ausgaben. Kistler glaubt ohnehin, dass sich das Problem in den nächsten Jahren entschärft: Mit der Umsetzung der neuen Gewässerschutzgesetzgebung wird den Gewässern mehr Raum gegeben, was zu einer stärkeren räumlichen Entflechtung zwischen gefährdeten Infrastrukturanlagen und dem Lebensraum des Bibers führen wird.