Thurgau
Schuhe wechseln und Geflügel registrieren: Weitere Massnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe angeordnet

Nachdem bei einer Krähe nahe der Schweizer Grenze das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen werden konnte, verschärft nun auch der Kanton Thurgau die Massnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung.

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Bei einer Krähe in der Nähe von Radolfzell wurde das Vogelgrippe-Virus festgestellt.

Bei einer Krähe in der Nähe von Radolfzell wurde das Vogelgrippe-Virus festgestellt.

Bild: Julius Kramer /fotolia

(pd/evw) Bei einer Krähe in der Nähe von Radolfzell (D) wurde das Vogelgrippe-Virus H5N5 nachgewiesen. Dies ist der zweite Fall von Vogelgrippe nahe der Schweizer Grenze. Wie es in einer Medienmitteilung des Kantons Thurgau heisst, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den kantonalen Behörden daher weitere Massnahmen an. Diese sollen den Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände verhindern. Für eine Übertragbarkeit des Virus auf den Menschen gebe es keine Hinweise.

Rund um den Bodensee werden Kontroll- und Beobachtungsgebiete eingerichtet. Geflügelhalter seien angehalten, die entsprechenden Massnahmen zu beachten. In den Kontrollgebieten gelten unter anderem folgende Massnahmen:

  • Die Tiere dürfen nur in solchen Stallungen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
  • Werden Auslaufflächen weiter genutzt, sind diese mit Netzen abzudecken.
  • Kann der Aussenbereich nicht abgedeckt werden, so ist das Geflügel in geschlossenen Ställen oder im Aussenklimabereich zu halten.
  • Vor dem Betreten der Stallungen müssen die Schuhe gewechselt werden und Überkleidung angezogen werden. Die Hände sollten regelmässig desinfiziert werden.
  • Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen müssen sich sofort bei den kantonalen Behörden registrieren lassen.

Diese Vorschriften gelten gemäss Communiqué vorläufig bis am 15. März 2021 und nur für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins. Die Situation werde laufend analysiert und die Massnahmen werden, wenn nötig, angepasst. Weitere Informationen zum Schutz des Hausgeflügels finden sich auf der Webseite des BLV.

In den Beobachtungsgebieten gelte es, den Gesundheitszustand des Geflügels genau zu beobachten. Wenn mehrere Hühner erkranken oder sterben, müsse das dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.

Personen, die auf Kadaver von Wildvögeln stossen, sind laut Mitteilung gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren. Der Fund solle einer Polizeistelle oder der Wildhut gemeldet werden. Es gebe keine Hinweise dafür, dass das Virus vom Subtyp H5N5 von Tieren auf Menschen übertragen wird.

Schweizweite Ausbreitung unwahrscheinlich

Die Wildwasservögel, die in der Schweiz überwintern, befinden sich nicht mehr auf dem Weg in den Süden. Sie sind in ihren Winterquartieren angekommen und bleiben stationär. Es sei deswegen wenig wahrscheinlich, dass sich das Virus in der ganzen Schweiz ausbreitet.