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Ostschweiz
Ein Räuber wollte seine Entlassung aus dem Gefängnis erwirken. Der 33-Jährige hatte Tankstellenshops in Bronschhofen und Wil, eine McDonalds-Filiale in Wil und einen Erotiksalon in St.Gallen überfallen. Stattdessen bleibt er in Haft.
Der 33-jährige Schweizer hatte in der Berufungsverhandlung am Kantonsgericht St.Gallen von Ende Juni dieses Jahres Freisprüche vom Vorwurf mehrerer Raubüberfälle gefordert, als Sanktion für andere Delikte eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Jahren, den Verzicht auf die Anordnung einer stationären Massnahme und wegen Überhaft die sofortige Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug.
Das Kantonsgericht St.Gallen ging auf sein Begehren nicht ein. In seinem schriftlich eröffneten Urteil hat es den Beschuldigten wegen vier Raubüberfällen schuldig erklärt. Sie betreffen Tankstellenshops in Bronschhofen und Wil, eine McDonalds-Filiale in Wil und einen Erotiksalon in St.Gallen. Vom Vorwurf, einen Raub im Hotel Uzwil verübt zu haben, wurde er freigesprochen. Schuldsprüche gab es zusätzlich für eine lange Liste weiterer Straftaten.
Als Sanktion sprach das Kantonsgericht St.Gallen eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten sowie eine Geldstrafe aus. Damit hat es die Gefängnisstrafe im Gegensatz zum Kreisgericht St.Gallen um neun Monate gesenkt. Wie die Vorinstanz ordnete es eine stationäre therapeutische Massnahme an. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzliche Schuldsprüche, eine höhere Sanktion von 15 Jahren und Verwahrung beantragt.
Das Kantonsgericht St.Gallen weist in seinem Urteil darauf hin, dass es sich bei den vom Beschuldigten begangenen Taten um schwerwiegende Verbrechen und Vergehen handelt. Zudem gehe der psychiatrische Gutachter von einer hohen bis sehr hohen einschlägigen Rückfallgefahr aus. Damit sei der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ausgewiesen. «Angesichts der ausgefällten Freiheitsstrafe sowie der angeordneten stationären Massnahme erscheint ein anhaltender Freiheitsentzug ausserdem ohne weiteres als verhältnismässig.»
Laut Anklage beging der Beschuldigte die brutalen Raubüberfälle im Jahr 2013. Schuldig erklärt wurde er auch, weil er aus dem Gefängnis Appenzell floh, weil er einen Autofahrer ausgebremst und ihn mit einem Sturmgewehr bedrohte haben soll, und weil er zusammen mit Kollegen einen problematischen Mieter aus seiner Wohnung weisen wollte. Der Mann wurde dabei gefesselt, gewürgt und geschlagen.
Bei mehreren der Überfälle schreckte der Täter nicht zurück, seine Opfer zu verletzen. In der McDonalds-Filiale in Wil zwang er den Schichtleiter, ihn zum Tresor zu führen. Er schlug den Kopf des Opfers zweimal brutal gegen eine Wand.
Nach diesem Überfall arbeitete der Schichtleiter im Abtwiler McDonald's. Der Zufall wollte es, dass er dort wenige Wochen später erneut von einem Räuber unter Waffengewalt ausgeraubt und durch einen Schuss in den Unterarm verletzt wurde. Auch bei dieser Straftat stand der Beschuldigte unter Verdacht.
Er erhielt jedoch bereits von der Vorinstanz einen Freispruch, da die Beweise fehlten. Beim Überfall auf den Erotiksalon in St.Gallen sprang eine der Frauen aus Panik aus einem Fenster und verletzte sich schwer. Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten zudem, dass er auf der Flucht vor der Polizei mit seinem Auto auf einen Beamten zusteuerte und ihm über den Fuss fuhr.
Die Kosten der Untersuchungs- und Gerichtsverfahren belaufen sich auf rund 275'000 Franken. Von diesem Betrag muss der Beschuldigte drei Viertel zahlen, der Rest trägt der Staat.