Diesen Mittwoch soll der Thurgauer Grosse Rat über die Aufhebung der Weilerzonen diskutieren.
«Vorpreschen des Kantons bei Weilern – wo bleiben Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie?» Unter diesem Titel und zum derzeit kontrovers diskutierten Thema um die Thurgauer Weilerzonen reichen die Kantonsräte Pascal Schmid und Ruedi Zbinden (SVP) mit Unterstützung der Kantonsräte David H. Bon (FDP) und Peter Schenk (EDU) eine Interpellation ein. Mit dem Projekt «Überprüfung Kleinsiedlung» müssen in einer raumplanerischen Grossübung einige Thurgauer Weiler ausgezont werden, weil diese Bundesrecht widersprechen.
Viele Thurgauer Landeigentümer seien deshalb in grosser Sorge, legitimieren die Interpellanten ihren Vorstoss. Gehe es nach dem Departement für Bau und Umwelt, sollen von 246 bestehenden Kleinsiedlungen 34 der Landwirtschaftszone und 114 einer Erhaltungszone zugewiesen werden, heisst es in einer Mitteilung der SVP Thurgau. «Für die betroffenen Eigentümer hat dies gravierende Konsequenzen.» Es würden massive Wertverluste drohen, Schadenersatzklagen seien absehbar.
Zudem kritisieren die Interpellanten den Kanton, er presche mit seiner «Not-Verordnung» vor. «Damit soll geltendes Recht vorsorglich ausser Kraft gesetzt werden», monieren die Interpellanten. Der Regierungsrat präsentiert sich in ihren Augen als Ausführungsgehilfe des Bundes anstatt als Verteidiger der Interessen der Thurgauer Bevölkerung.