Startseite
Ostschweiz
Die kantonale Verwaltung ist keine Grossvermieterin. Das St. Galler Parlament fordert von der Regierung dennoch eine Stellungnahme.
Die St. Galler Regierung hatte sich dagegen gewehrt, sich quasi über Nacht zum Streit um die Gewerbemieten äussern zu müssen. Die Debatte auf nationaler Ebene laufe noch; in der Sondersession hatten sich National- und Ständerat nicht auf eine Regelung einigen können. Vergeblich hatte sie darum gebeten, den Entscheid auf Bundesebene abzuwarten. Und dann auf jener Basis eine allfällige Debatte im Kanton zu führen. Ihre Antwort werde daher «oberflächlich» ausfallen, hatte Volkswirtschaftsdirektor Bruno Damann das Kantonsparlament gewarnt.
Oberflächlich muss nicht knapp bedeuten. Das zeigt die Antwort der Regierung am folgenden Morgen. Auf über zwei Seiten breitet sie ihre Überlegungen aus. Darin heisst es:
«Die kantonale Verwaltung ist
auf dem Immobilienmarkt nur
in kleinem Umfang als Vermieterin tätig.»
Die eingemieteten Betriebe seien unterschiedlich betroffen. Das Baudepartement habe daher das Hochbauamt beauftragt, «je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Betroffenheit individuelle Vereinbarungen zu treffen» – die Rede ist von Zahlungsfristverlängerungen, Mietzinsreduktionen, Mietzinsstundungen.
SP und Grüne hatten das Thema Mieterlass auf die kantonale Politagenda gehievt. Sie sahen dabei nicht allein den Kanton in der Pflicht, in Bedrängnis geratene Mieterinnen und Mieter zu unterstützen. Auch der St. Galler Pensionskasse und der St. Galler Kantonalbank stünde es gut an, sich mit den Gewerbemieten auseinanderzusetzen. Die Reaktion der Regierung darauf fällt wie erwartet aus: Es liege nicht in ihrem Einflussbereich, den beiden Institutionen Vorgaben zu machen oder gar Massnahmen zu diktieren.
Die Kantonalbank habe in ihren eigenen Liegenschaften mehrere Dutzend Geschäftsmieter; davon seien zehn direkt vom Lockdown betroffen. Ihnen werde für zwei Monate ein Mieterlass von 50 Prozent gewährt. Und auch die Pensionskasse habe ihr Vorgehen festgelegt; die Umsetzung erfolge ab Ende Mai. Sie wolle für «wirtschaftliche und sozialverträgliche Lösungen» Hand bieten. Das könne eine Teil- oder Ganzstundung oder ein Teil- oder Ganzerlass für die Dauer der verfügten Schliessung sein.
Die Regierung hält denn auch fest:
«Eine zusätzliche kantonale Härtefallklausel sei nicht notwendig.»
Die bereits getroffenen Unterstützungsleistungen seien ausreichend.
Volkswirtschaftsdirektor Damann, der vergeblich zu etwas Geduld in der Frage aufgerufen hatte, sollte recht bekommen: Noch bevor die regierungsrätliche Antwort im Netz hochgeladen war, trafen neue Signale aus Bern ein. Im wochenlangen Streit um den Mieterlass für Geschäfte zeichnet sich eine Lösung ab.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats unterstützt den Kompromissvorschlag der nationalrätlichen Schwesterkommission. Dieser sieht vor, dass Gewerbetreibende ihren Vermietern für die Dauer der behördlichen Schliessung ihres Geschäfts nur 40 Prozent der Miete schulden. 60 Prozent sollen die Vermieter selber tragen.
Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, Vorgaben bei den Mieten zu machen, hatte ein hiesiger Gewerbetreibender im Kantonsparlament moniert. Sie bräuchten keine Handlungsanweisung, hatte sich ein Vermieter gewehrt. Auch die beiden sind inzwischen vom Kompromissvorschlag aus Bern überholt worden. Ob sie sich über diesen freuen oder ärgern, ist offen.