Zügig über Bestattungen im Bilde sein - Gossauer Stadtrat setzt neu auf Tageszeitung

Der Gossauer Stadtrat wird fortan Bestattungsanzeigen wieder im «St. Galler Tagblatt» publizieren. Dies kündigt er auf die Anfrage eines Parlamentariers an. Der Entscheid hat Mehrkosten zur Folge.

Roger Fuchs
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Die letzte Ruhe finden auf dem Friedhof Hofegg, Gossau. Bild: Benjamin Manser und Urs Bucher (18. März 2016)

Die letzte Ruhe finden auf dem Friedhof Hofegg, Gossau. Bild: Benjamin Manser und Urs Bucher (18. März 2016)

Seit der Einstellung der «Gossauer Wochenzeitung» (GoZ) erscheinen die Bestattungsanzeigen der Stadt Gossau in den «Gossauer Nachrichten». Diese kommen einmal in der Woche heraus. CVP-Politiker Martin Pfister findet dies keine optimale Lösung. Zwischen einem Todesfall und der Bestattung vergehen oftmals nur wenige Tage, so Pfister. «Wenn die Bestattungsanzeigen nur in einer Wochenzeitung erscheinen, kann es sein, dass bis zur Publikation eine Beerdigung bereits stattgefunden hat.» So nehme man Menschen die Möglichkeit, einer verstorbenen Person selbst die letzte Ehre erweisen zu können.

In einer Anfrage an den Stadtrat Anfang Jahr wollte Martin Pfister wissen, ob zusätzlich eine Veröffentlichung in einer Tageszeitung wie dem «St. Galler Tagblatt» ins Auge gefasst werden könnte. Seinen Ausführungen zu Folge wäre dies eine wertvolle Ergänzung. Pfister:

«Es ist nicht so, dass Gossau mit der heutigen Veröffentlichung in den ‹Gossauer Nachrichten› und im Internet etwas falsch macht, aber ich bin überzeugt, dass der zusätzliche Service geschätzt wird.»

Schliesslich sei es auch so, dass viele der älteren Generation das Internet noch nicht nutzten.

Stadt kann frei entscheiden

Die kürzlich erfolgte Antwort des Gossauer Stadtrats fällt kurz, aber positiv aus: «Die Bestattungsanzeigen werden künftig wieder zu Lasten der Stadt Gossau im ‹St. Galler Tagblatt› veröffentlicht.» Voraussetzung dafür ist aber, dass dies von den Angehörigen gewünscht wird. Schliesslich handelt es sich hierbei nicht um amtliche Publikationen im Sinne des Gesetzes, wie der Kommunikationsbeauftragte Urs Salzmann erklärt. Letztlich sei jede Gemeinde frei bei der Handhabung der Bestattungsanzeigen. Wenn der Stadtrat auf die Anfrage von Martin Pfister einlenke, so sei dies ein Entgegenkommen gegenüber eines Teils der Bevölkerung.

Punkto Kosten rechnet der Stadtrat mit jährlichen Mehrausgaben von 10 000 Franken. Er geht dabei von durchschnittlich 100 Anzeigen aus.