Ein 23-Jähriger hatte am 2. August in Gossau zwei Feuerwerkskörper in einem fahrenden Auto angezündet. Als er aufgrund einer Polizeipatrouille in Panik geriet, liess er einen Feuerwerkskörper fallen, den anderen hielt er unkontrolliert aus dem Fenster. Beide detonierten in der Nähe des Polizisten sowie eines Lenker eines Pannenfahrzeuges. Der Vorfall hat nun Konsequenzen.
(nh) Ein aufsehenerregender Vorfall vom 2. August hat nun einen Strafbefehl nach sich gezogen: Ein Polizist war damals zu früher Morgenstunde wegen einer Panne zur Migrol-Tankstelle in Gossau ausgerückt. Als er sich mit dem Lenker des Pannenfahrzeugs unterhielt, wurden die beiden aus einem vorbeifahrenden Auto mit Feuerwerkskörpern beschossen. Verletzt wurde niemand.
Im Auto sassen drei Männer und eine Frau, die vom BBC in Richtung Niederwil unterwegs waren. Der Beschuldigte mit Jahrgang 1997 zündete auf dem Beifahrersitz zwei Feuerwerkskörper an, um diese aus dem Auto in die Luft zu schiessen. Nachdem er sie angezündet hatte, wurde der Beschuldigte vom Fahrer auf die Polizeipatrouille aufmerksam gemacht.
Aus Panik liess er einen Feuerwerkskörper fallen, während er den anderen in «wahlloser Richtung» aus dem Fenster hielt. Einer detonierte bei der Windschutzscheibe des Pannenfahrzeuges, der andere anderthalb Meter vom Polizisten entfernt.
Aus einem fahrenden Auto Feuerwerk abzufeuern, stelle eine «grobe Missachtung» der Schutz- und Sicherheitsvorschriften dar, hält die Staatsanwaltschaft fest. Mildernd zu beachten sei, dass sich der Beschuldigte freiwillig gemeldet, glaubhaft Reue gezeigt und sich beim Polizisten entschuldigt habe. Deshalb sei eine Busse von 800 Franken angemessen. Zusammen mit den Verfahrenskosten muss er gut 1380 Franken bezahlen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.