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51 Gewerbler, die bei der Stadt St.Gallen eingemietet sind, haben ein Gesuch für einen Mieterlass eingereicht. Die Mietzinsreduktionen belaufen sich auf 515’000 Franken. Der Stadtrat beantragt dem Parlament, den Betrag zu genehmigen. Dieser könnte sich aufgrund von Härtefallgeldern aber noch reduzieren.
Seit über einem Jahr kämpfen sich Gastronomen und Unternehmer durch die Coronakrise. Während die Umsätze ausfallen, bleiben die Fixkosten bestehen. Die Stadt St.Gallen bietet jenen Geweblerinnen und Gewerblern Hand, die bei der Stadt eingemietet sind. Bereits 2020 hat sie ihnen unter bestimmten Bedingungen den Mietzins erlassen. Das Stadtparlament hatte im September Mietzinsreduktionen im Umfang von 365’418 Franken gutgeheissen.
Nun kommen am 4. Mai erneut Kosten für den Mieterlass für Gewerblerinnen und Gewerbler ins Stadtparlament. Der Stadtrat beantragt dem Parlament, Mietzinsreduktionen in der Höhe von über einer halben Million zuzustimmen, wie der entsprechenden Vorlage zu entnehmen ist.
Als der Bundesrat im Dezember erneut einschränkende Massnahmen beschlossen hatte, nahm der Stadtrat die Unterstützungsmassnahmen wieder auf. Im Sinne erster Sofortmassnahmen seien Gastronomiebetriebe, Kulturinstitutionen und Sportvereine, die als Mietende von städtischen Liegenschaften von der erneuten Schliessung betroffen waren, mit Mietstundungen entlastet worden, heisst es weiter.
Diese Sofortmassnahmen wurden ab 18. Januar auf die städtischen Gewerbemieterinnen und Gewerbemieter, die durch die ab diesem Zeitpunkt verschärften Massnahmen zusätzlich betroffen waren, ausgeweitet. Der Bundesrat hatte ab 18. Januar angeordnet, dass Geschäfte, die Güter des nicht täglichen Gebrauchs anbieten, bis 28. Februar geschlossen bleiben müssen.
Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, Härtefallgelder beim Kanton zu beantragen. Es kann aber maximal 20 Prozent seines durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 als nicht rückzahlbaren Betrag und darüber hinaus bis insgesamt maximal 25 Prozent seines Umsatzes als rückzahlbares Darlehen beantragen. Grundsätzlich decke diese Finanzhilfe die ungedeckten Fixkosten für die Zeit der Schliessung ab, heisst es weiter. Da die Berechnung jedoch auf 20 Prozent des Umsatzes limitiert sei, könne es sein, dass das Härtefallgeld nicht die ganzen Fixkosten decke.
Die Stadt St.Gallen habe den betroffenen Gewerbemietenden daher im Februar zwei Antragsformulare bereitgestellt:
Bis zum Ablauf der Eingabefrist gingen 51 Gesuche ein. Für die Berechnung der Mietzinserlasse war der jeweilige Nettomietzins massgebend. Aufgrund der «systematischen Beurteilung» werden 27 Mietern 100 Prozent, 11 Mietern 90 Prozent und 13 Mietern 80 Prozent ihrer Nettomietzinsen für die effektive Dauer der Schliessung erlassen.
Um eine «Doppelunterstützung» zu verhindern, werden die erwähnten Mietzinserlasse jedoch nur gewährt, wenn vom Kanton keine Härtefallgelder gesprochen wurden oder wenn diese gesprochenen Gelder die Mietzinsen während der verordneten Schliessung nicht vollständig decken. Zum jetzigen Zeitpunkt haben von den 51 Gewerbemietern elf ein Gesuch für Härtefallgelder eingereicht.
Die Mietzinsreduktionen für Gewerbemiterinnen und Gewerbemieter der Stadt St.Gallen belaufen sich insgesamt auf 515’000 Franken. Der Stadtrat beantragt dem Parlament, diesem Betrag zuzustimmen. Zum jetzigen Zeitpunkt seien von den 515’000 Franken rund 205’000 Franken als Härtefallgelder beim Kanton beantragt. Sollten diese Härtefallgelder gesprochen werden, reduziere sich die Summe des Mieterlasses für die Stadt St.Gallen entsprechend auf 310’000 Franken.