Streit um «Wiesli» spitzt sich zu: St.Galler Pensionskasse zweifelt Zulässigkeit der Initiative an

Die St.Galler Pensionskasse hat Rekurs gegen den Entscheid des Stadtrats eingelegt, die Wiesli-Initiative für zulässig zu erklären. Die Mitglieder des Initiativkomitees habe dies erstaunt, sagt Reto Schmid, Präsident des Komitees.

Marlen Hämmerli
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Laub rechen, die Tische oder die Rutschbahn putzen: All das ist Teil des jährlichen «Wiesliputz».

Laub rechen, die Tische oder die Rutschbahn putzen: All das ist Teil des jährlichen «Wiesliputz».

Bild: Benjamin Manser (24. Oktober 2020)

Etwa 20 Erwachsene und Kinder haben sich auf der Wiese an der Hadwigstrasse versammelt. Gemeinsam rechen sie Laub, räumen die «Grümpelkiste» auf und die Festbänke weg. Die Kinder sind mit Begeisterung dabei, die Erwachsenen gehen routiniert vor:

Es ist der Tag des «Wiesliputz». Jedes Jahr im Herbst kommen Anwohnerinnen und Anwohner des Museumsquartiers zusammen und räumen ihre Quartierwiese auf. Wobei dieses Jahr speziell ist. Rund um die Wiese stehen Bauvisiere:

Die St.Galler Pensionskasse hat ein Baugesuch für das Grundstück an der Hadwigstrasse 5 eingereicht. Dieses steht im Rechtsverfahren, weshalb Bauvisiere aufgestellt wurden.

Die St.Galler Pensionskasse hat ein Baugesuch für das Grundstück an der Hadwigstrasse 5 eingereicht. Dieses steht im Rechtsverfahren, weshalb Bauvisiere aufgestellt wurden.

Bild: Benjamin Manser (24. Oktober 2020)

Die St. Galler Pensionskasse (SGPK) plant hier ein Mehrfamilienhaus. Gestern ist die Einsprachefrist gegen das Baugesuch abgelaufen. Gleichzeitig ist eine städtische Volksinitiative hängig, die das Mehrfamilienhaus verhindern soll.

Eine Visualisierung zeigt, wie der geplante Neubau aussehen soll.

Eine Visualisierung zeigt, wie der geplante Neubau aussehen soll.

Illustration: PD

Um das geht es beim Streit um das «Wiesli»

Anwohnerinnen und Anwohner des Museumsquartiers nutzen das «Wiesli», eine Grünfläche an der Hadwigstrasse 5, seit Jahrzehnten. Von Frühling bis Herbst wird die Wiese zum Dorfplatz. Nicht verwunderlich, bezeichnen Anwohner es als «Herzstück» des Quartiers.

Ende Mai 2017 wurde dann bekannt, dass die St.Galler Pensionskasse (SGPK) einen Teil der Wiese bebauen will. Geplant ist ein Mehrfamilienhaus.

Dagegen wehren sich Anwohnerinnen und Anwohner. Es gab Gespräche zwischen der SGPK, Vertretern des Quartiers und der Stadt. Mehrere Lösungen wurden geprüft, alle erfolglos. Im Juni 2019 kündigten die Anwohner ein Volksbegehren an. 

Derweil trieb die St.Galler Pensionskasse das Bauvorhaben voran. Im Mai 2020 stellte sie das Siegerprojekt eines Architekturwettbewerbs vor. Ende September reichte sie das Baugesuch ein. 

Initianten gewinnen fürs Erste Wettlauf gegen die Zeit

Von all dem merkt man beim «Wiesliputz» jedoch wenig. Umso mehr läuft dafür im Hintergrund. Am 12. Oktober wurde dem Initiativkomitee von der Stadtkanzlei mitgeteilt, das Initiativbegehren «Für lebendige Quartiere – Wiesli retten» sei zustande gekommen. Dieser Beschluss wurde am 15. Oktober publiziert. Am Tag zuvor war aber auch das Baugesuch der SGPK öffentlich aufgelegt worden. Dass beides beinahe gleichzeitig kommt, ist kein Zufall; es ist das Resultat eines Wettlaufs. Eines Wettlaufs, den die Wiesli-Initiantinnen und -Initianten vorläufig gewonnen haben.

Der zweite Absatz der Initiative sieht eine Übergangsbestimmung vor:

«Diese Änderung findet Anwendung auf die Verfahren, die am Tag der Publikation der Feststellung des Zustandekommens der Initiative gemäss Art. 27 RIG [sGS 125.1] erstinstanzlich noch nicht entschieden sind.»

Übersetzt heisst das: Die Wiesli-Initiative hat bei Annahme eine rückwirkende Wirkung, die vor allem das Baubewilligungsverfahren betrifft. Die Baubewilligungskommission hatte der St.Galler Pensionskasse am 15. Oktober, als die Stadtkanzlei über das Zustandekommen informierte, noch keine Baubewilligung erteilt. Auch wenn die SGPK diese noch erhält, verliert sie dadurch ihre Gültigkeit, sollte die Wiesli-Initiative angenommen werden. Nun wehrt sich die St.Galler Pensionskasse direkt gegen das Volksbegehren.

Die St.Galler Pensionskasse legt gegen das Volksbegehren Rekurs ein

Im Februar hat der Stadtrat die Wiesli-Initiative für zulässig erklärt. Gegen diesen Entscheid hat die St.Galler Pensionskasse im August Rekurs eingelegt.

Aufgrund der Coronapandemie wurde das Initiativverfahren im Frühling für einige Monate angehalten. Die Stadtkanzlei veröffentlichte erst am 7. August den Wortlaut. Am 17. August erfuhr die SGPK, wie der Stadtrat die Zulässigkeit begründet – und reichte daraufhin am 19. August Rekurs beim kantonalen Departement des Innern ein. Gleichzeitig legten zwei, mit der Pensionskasse verbundene Privatpersonen Stimmrechtsbeschwerde ein.

Die Initiative «Für lebendige Quartiere – Wiesli retten» ist aus Sicht der St.Galler Pensionskasse aus verschiedenen Gründen unzulässig. Einmal wegen der rückwirkenden Klausel. Im anderen besitze das Volksbegehren keine generelle Gültigkeit. Philipp Zünd, Leiter Immobilienanlagen der SGPK, sagt:

«Das wäre aber gemäss mehreren Bundesgerichtsentscheiden eine wesentliche Voraussetzung für Initiativen.»
Philipp Zünd von der St.Galler Pensionskasse.

Philipp Zünd von der St.Galler Pensionskasse.

Bild: PD

Die Bürgerschaft ist nach der Erklärung von Zünd nur für Erlasse zuständig, also die Rechtssetzung. Diese wenden sich an einen unbestimmten Personenkreis oder eine Vielzahl von Sachverhalten.

Die Bürgerschaft sei jedoch nicht für Verfügungen zuständig, also die Anwendung des Rechts. Verfügungen zielen auf bestimmte Personenkreise oder bestimmte Rechtsverhältnisse. «So wie dies die Wiesli-Initiative tut», sagt Zünd. Die Initiative will erreichen, dass ein Grundstück der SGPK, das «Wiesli», von der viergeschossigen Bauzone W4a neu der Grünzone zugeteilt wird. Zünd sagt:

«Sie wendet sich gegen eine einzige Grundeigentümerin und ein einziges Mehrfamilienhaus und hat damit den Charakter einer Verfügung. Deshalb ist die Initiative unzulässig.»

«Pensionskasse will Abstimmung verhindern»

Über den Rekurs sei das Initiativkomitee erstaunt gewesen, sagt dessen Präsident, Reto Schmid. «Es ist äusserst ungewöhnlich, dass eine Initiative mit rechtlichen Mitteln bekämpft wird, um eine Abstimmung zu verhindern.» Schmid zeigt sich überzeugt, dass die Initiative gültig ist und zieht einen Vergleich zur Sömmerliwiese:

Reto Schmid, Präsident des Initiativkomitees.

Reto Schmid, Präsident des Initiativkomitees.

Bild: Benjamin Manser (24. Oktober 2020)
«Dass das Volk über Zonenplanänderungen abstimmen kann, ist gesetzlich vorgesehen.»

Wenn nun das Rechtsverfahren bis vor Bundesgericht geht, ist ein Präjudiz zu erwarten? Dazu teilt Gabriela Maag Schwendener, Leiterin Rechtsdienst des kantonalen Departements des Innern auf Anfrage mit: «Dazu kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage gemacht werden.»

Die Chancen der Pensionskasse sind klein

Die St. Galler Pensionskasse (SGPK) zweifelt die Zulässigkeit der Wiesli-Initiative per Rekurs an. Dazu sagt Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen: «Mir scheint es wenig aussichtsreich, wenn sich die SGPK rechtlich gegen diese Initiative wehrt.»

Dies hat mehrere Gründe. Schindler schickt aber voraus, eine rechtliche Beurteilung vorzunehmen, ohne alle Akten und Argumente zu kennen, sei schwierig. Dennoch kommt er zum Schluss, dass das Volksbegehren zulässig ist. Zum einen fallen der Zonenplan und die Änderung der Bauordnung in die Zuständigkeit der Bürgerschaft. Die Initiative verlangt die Schaffung einer Grünzone, die mehrere Parzellen umfasst. «Vergleichbare Grünzonen gibt es in der Stadt St. Gallen bereits, weshalb dies grundsätzlich zulässig sein muss.»

Dem stehe auch der Grundsatz der Planbeständigkeit nicht entgegen, das also ein Plan über eine gewisse Zeit bestehen bleibt. Der für das «Wiesli» geltende Sondernutzungsplan ist in den zentralen Punkten fast 100 Jahre alt.

Nur Abstimmungsresultate sind anfechtbar

Die Umzonung führt laut Schindler ziemlich sicher zu einer materiellen Enteignung der SGPK. «Der Eingriff in die Eigentumsgarantie kann aber kein Grund sein, die Initiative für ungültig zu erklären.» Sowieso ist fraglich, ob die SGPK überhaupt zum Rekurs berechtigt ist. Zur Abstimmungsbeschwerde seien zwar auch Personen zugelassen, «die an der Änderung oder Aufhebung des Beschlusses ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun». Anfechtungsobjekt können laut Schindler allerdings nur «Beschlüsse der Bürgerschaft» sein. Ein Abstimmungsresultat liegt aber eben noch nicht vor.

Was passiert jetzt mit der Initiative?

Nachdem die Initiative zustande gekommen ist, hat der Stadtrat sechs Monate Zeit, dem Stadtparlament eine Vorlage zu unterbreiten. «Wir gehen davon aus, dass diese Frist weiterläuft», sagt Stadtschreiber Manfred Linke. Das Initiativverfahren wird also nicht aufgrund des Rekurses sistiert.

«Ansonsten würde eine Einsprache ja immer das Verfahren stoppen.»
Stadtschreiber Manfred Linke.

Stadtschreiber Manfred Linke.

Bild: PD

Das Stadtparlament befindet also etwa im Mai 2021 über die Initiative. Stimmt es dieser zu, ist die Initiative angenommen und es gibt keine Volksabstimmung. Lehnt das Parlament die Wiesli-Initiative ab, kommt sie etwa sechs Monate später an einem Bundesabstimmungstermin an die Urne, also eventuell am 28. November 2021.

Die Chance, dass der Rekurs zu diesem Zeitpunkt entschieden ist, ist klein. Heisst das kantonale Departement des Innern den Rekurs gut, will das Initiativkomitee aus dem Museumsquartier diesen Beschluss weiterziehen – falls nötig bis ans Bundesgericht.

Linke sagt dazu: «Es gibt immer eine politische und eine rechtliche Schiene. Beide müssen durchlaufen sein, damit ein Beschluss umgesetzt werden kann.» So kann es zum Beispiel bei einem Schulhausbau vorkommen, dass das Parlament den Kredit bewilligt hat und noch Einsprachen hängig sind. Das sei im demokratischen Rechtsstaat immer so:

«Es braucht sowohl den demokratischen Entscheid, als auch die rechtsstaatliche Korrektheit.»

«Über diese entscheidet bei einem allfälligen Rechtsverfahren letztlich ein Gericht, eventuell erst das Bundesgericht.»

Stadt St.Gallen müsste St.Galler Pensionskasse entschädigen

Sollte die Initiative angenommen werden, wird das Grundstück umgezont und kann nicht mehr bebaut werden. Die Parzellen gehören aber weiterhin der SGPK. Diese sind nach der Auszonung deutlich weniger wert. Die Stadt St.Gallen wäre gesetzlich verpflichtet, der Pensionskasse den Wertverlust zu entschädigen. Wichtig: Eine rechtsgültige Baubewilligung würde den Wert des Grundstückes enorm erhöhen.

Gegen das Bauprojekt gibt es Einsprachen

Am Mittwoch, 28. Oktober, ist die Frist für Einsprachen gegen das Baugesuch der St.Galler Pensionskasse abgelaufen; es zählt das Datum des Poststempels. Dem Initiativkomitee ist laut Präsident Reto Schmid bekannt, dass Einsprachen eingereicht wurden.

Die Baubewilligungskommission wird diese prüfen. Sind alle Einsprachen bereinigt, erteilt die Baubewilligungskommision die Baubewilligung. Gegen diesen Entscheid können die Bauherrschaft und die Einsprechenden Rekurs beim kantonalen Baudepartement einlegen. Die Einsprachen können über die verschiedenen Rechtsmittelinstanzen bis vor Bundesgericht gezogen werden.

Die Pensionskasse wiederum ist ihren Versicherten verpflichtet. Sie muss deren Geld laut Philipp Zünd treuhänderisch verwalten und darf Sachwerte nicht unter Wert weitergeben.

Ivan Furlan, Leiter Amt für Baubewilligungen.

Ivan Furlan, Leiter Amt für Baubewilligungen.

Bild: Benjamin Manser

Das Baubewilligungsverfahren laufe unabhängig vom Initiativverfahren weiter, sagt Ivan Furlan, Leiter des städtischen Amts für Baubewilligungen.

«Wir prüfen, ob alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Darauf hat der Rekurs gegen die Initiative keinen Einfluss.»