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Die veränderten Rahmenbedingungen rund um die kantonale Gesundheitsversorgung würden zu einem strukturellen Defizit der St.Galler Spitäler führen. Dies hat der Verwaltungsrat der Spitalverbunde der St.Galler Regierung mitgeteilt. Dieser anerkennt die schwierige finanzielle Situation und sieht Handlungsbedarf.
"Das Umfeld für die Spitäler hat sich in den letzten vier Jahren schweizweit erheblich verändert", schreibt die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen in einer Medienmitteilung. Dazu würden beispielsweise die zwei Tarifeingriffe des Bundesrats im Oktober 2014 und Januar 2018 gehören. Zudem gelte ab dem 1. Januar 2019 Vorgaben zur ambulanten statt stationären Behandlung. "Diese Veränderungen führen bei den Spitälern zu bedeutenden Einnahmeausfällen." Ausserdem gelte seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung noch immer Tarife, die nicht kostendeckend sind.
Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde habe deshalb die Regierung über die Auswirkungen dieser Umstände auf die Finanzen der Spitäler informiert. Er rechne deshalb in den nächsten sieben Jahren mit einem strukturellen Defizit. "Weil er gegenwärtig die finanziellen Vorgaben des Kantons als Eigentümer nicht erreichen kann, hat der Verwaltungsrat der Regierung auch mögliche Varianten für eine Strukturanpassung dargelegt", so die Staatskanzlei in der Mitteilung. Er schlägt vor, die stationäre Leistungserbringung auf ein Spital pro Verbund zu konzentrieren. Das Leistungsangebot an den übrigen Standorten solle dafür neu konzipiert werden.
Diese Spitäler werden keine stationäre Station mehr haben:
Diese Spitäler werden noch immer eine stationäre Station haben:
In einer Stellungnahme schreibt die Regierung, dass sie zwar die schwierige finanzielle Situation der Spitalunternehmen anerkenne, einen Entscheid zur Strategieentwicklung aber noch nicht fällen könne, da noch zu wenig Informationen zur Verfügung stünden.
Sie sei der Meinung, dass die Grundlagen nicht ausreichten und zuerst mehrere Aspekte aus gesamtkantonaler Sicht vertieft geprüft werden müssten. So solle die unternehmerische Sicht mit einer gesundheitspolitischen und finanzpolitischen Sicht zusammengeführt werden. Änderungen an den Spitalstandorten würden schliesslich neue Beschlüsse des Kantonsrates bedingen.
Die Regierung hat deshalb entschieden, einen Lenkungsausschuss einzusetzen: "Dieser übernimmt die Leitung des Projekts zur Strategieentwicklung." Ziel sei es, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, welcher der Bevölkerung im ganzen Kanton eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung garantiere und dem Spitalverbund unternehmerische Sicherheit biete.
In der Mitteilung heisst es weiter, dass im Lenkungsausschuss drei Regierungsmitglieder und zwei Mitglieder des Verwaltungsrates Einsitz nehmen werden. So sind dies von Seiten der Regierung Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher des Finanzdepartementes, und Regierungsrat Marc Mächler, Vorsteher des Baudepartementes. Der Verwaltungsrat wird durch den neuen Präsidenten Prof. Dr. Felix Sennhauser und Yvonne Biri Massler vertreten sein.
Der Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen hat im November 2017 die Regierung erstmals über die finanzielle Entwicklung der Spitäler informiert. Seither hat er aus unternehmerischer Sicht ein mögliches Massnahmenpaket erarbeitet und der Regierung vorgestellt. Er schlägt eine medizinische Leistungskonzentration in den Spitalverbunden vor. Die stationäre Leistungserbringung würde künftig an einem Standort pro Spitalverbund angeboten, konkret an den Spitälern St.Gallen, Grabs, Linth (Uznach) und Wil. Auch in Zukunft würden so 99 Prozent der St.Galler Bevölkerung innerhalb von 30 Minuten ein Spital mit Notfall- und stationärer medizinischer Versorgung erreichen, heisst es in der Mitteilung der Verwaltungsrat der Spitalverbunde des Kantons St.Gallen.
Die Ziele dieses Grobkonzeptes sind die Konzentration, der Abbau von teuren Doppelspurigkeiten, die Erhöhung der Fallzahlen und eine weitere Qualitätssteigerung zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Der Verwaltungsrat schlägt den politischen Instanzen zudem vor, das Leistungsangebot an den fünf Spitalstandorten Altstätten, Walenstadt, Wattwil, Flawil und Rorschach neu zu konzipieren. Sie könnten nach Möglichkeit die ambulante Gesundheitsversorgung in Kooperation mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten anbieten oder teilweise einer anderen Nutzung zugeführt werden.