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Das Stadtparlament hat das neue Reglement zu Lohnfortzahlung einstimmig genehmigt.
Bis gestern war die Stadt St.Gallen in einem Punkt noch einzigartig im Kanton: Als einzige Gemeinde kannte sie einen goldenen Fallschirm für ihre Stadträtinnen und Stadträte. Doch nun hat das Stadtparlament das neue Reglement über «Lohnfortzahlung bei Nichtwiederwahl oder vorzeitigem Rücktritt» beraten und mit 59 Stimmen einstimmig beschlossen. Damit treten Lohnfortzahlungen an Stelle der Ruhegehälter. Vor der Abstimmung hatte die Geschäftsprüfungskommission (GPK) jedoch noch drei Änderungen beantragt.
Verurteilt ein Gericht ein Stadtratsmitglied, weil dieses eine strafbare Tat in Zusammenhang mit dem Amt begangen hat, hat es kein Recht mehr auf Lohnfortzahlung. Die GPK beantragte, dass bei einer solchen Verurteilung, das betroffene Stadtratsmitglied allfällige bezogenen Zahlungen zurückerstatten muss. Diesem Antrag folgte das Stadtparlament mit 58 Ja ebenfalls einstimmig. Auch die weiteren Abänderungsanträge genehmigte es einstimmig. Dabei handelte es sich um sachliche Fehler, die mit den Anträgen korrigiert wurden.
Auslöser für die Überarbeitung war eine Motion der SVP-Fraktion. Karin Winter-Dubs hatte sie mit René Neuweiler eingereicht. Namens der SVP-Fraktion zeigte sich Neuweiler gestern zufrieden über das neue Reglement. Die Motion sei aus mehreren Gründen eingereicht worden: Um die Ruhegehälter abzuschaffen und Ungerechtigkeiten zu eliminieren. Nach der bisherigen Regelung war es bei Krankheit nicht möglich, ohne finanzielle Einbussen zurückzutreten.
Neuweiler bemängelte jedoch, dass die Ruhegehälter nicht rückwirkend abgeschafft werden und bat ehemalige Stadträtinnen und Stadträte, auf die Zahlungen zu verzichten. Aktuell beziehen Elisabeth Beéry und Patrizia Adam Ruhegehälter. Theoretisch würden diese den Steuerzahler jährlich knapp eine Viertelmillion Franken kosten. Aktuell sind es knapp 160000 Franken, da beide noch arbeitstätig sind.
Andreas Hobi begrüsste namens der Fraktion der Grünen und Jungen Grünen die Überarbeitung des Reglements. Es sei klar, dass die amtierenden Stadträtinnen und Stadträte sich im Rahmen der Übergangsbestimmungen noch einen Vorteil herausgeholt hätten.
«Das hätten wir alle vermutlich auch gemacht.»
Die Fraktion sei mit den Anträgen der GPK und dem überarbeiteten Reglement einverstanden. Dasselbe galt für die Fraktionen von SP/Juso/PFG und FDP. Auch die CVP/EVP-Fraktion zeigte sich froh über den «zeitgemässen und vernünftigen Vorschlag».
Zur Frage, ob Ruhegehälter rückwirkend gestrichen werden können nahm im Anschluss an die Voten Stadtpräsident Thomas Scheitlin Stellung. Unter dem Grundsatz der Rechtssicherheit sei dies nicht möglich. Laut Scheitlin kann neues Recht nicht auf einen Sachverhalt angewendet werden, der sich unter altem Recht zugetragen hat.
Das bisherige Reglement sah folgendes vor: Tritt ein Stadtrat zurück oder wird er abgewählter, erhält er weiterhin zwischen 45 und 60 Prozent des versicherten Lohns. Bei einem Ruhegehalt von rund 240'000 Franken liegt das Ruhegehalt zwischen maximal 110'000 und 140'000 Franken pro Jahr. Neu gibt es statt der Ruhegehälter Lohnfortzahlungen.
Die ehemaligen Stadträtinnen und Stadträten erhalten während 12 bis 36 Monaten 50 Prozent des bisherigen Lohns – wenn die Bedingungen erfüllt sind. Für die amtierenden Stadträtinnen und Stadträte gelten Übergangsbestimmungen.
Für Stadtratsmitglieder mit Jahrgang 1961 und älter, also für Peter Jans und Markus Buschor, giltdie bisherige Regel weiterhin gelten. Sonja Lüthi und Maria Pappa erhalten bei einem vorzeitigen Rücktritt oder einer Abwahl während maximal vier Jahren eine Lohnfortzahlung. Die Summe kann gekürzt werden. Thomas Scheitlin betrifft die Übergangsregel nicht, da er bereits 66 Jahre alt ist.