Die Stadt will mit der Aufhebung der Parkplätze rund um den Marktplatz noch warten. Der Zeitpunkt ist aber weder an die Neugestaltung des Marktplatzes noch ans Parkhaus UG 25 geknüpft.
David Gadze
Es kommt Bewegung auf den Marktplatz – zumindest, was die Parkplatzfrage betrifft. Das kantonale Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die 51 Parkplätze auf dem Marktplatz, Blumenmarkt und in den nördlich angrenzenden Gassen ersatzlos aufgehoben werden können. Die Gehdistanz zu anderen öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung sei zumutbar. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Die Beschwerdefrist läuft Mitte Mai ab. Einer der vier Anwälte der Beschwerdeführer hält es aber für unwahrscheinlich, dass der Entscheid an die nächste Instanz weitergezogen wird.
Wann die Aufhebung der Parkplätze vollzogen wird – immer vorausgesetzt, der Entscheid wird nicht ans Bundesgericht weitergezogen – sei aber noch nicht klar, sagt der städtische Bausekretär Matthias Fuchs. «Wir müssen auf jeden Fall die Rekursfrist abwarten und die Situation dann beurteilen.» Es sei aber bereits jetzt klar, dass die Stadt nicht bei erster Gelegenheit die Parkplätze aufheben werde. «Wir müssen eine vernünftige Lösung finden, um den Anliegen des Gewerbes gerecht zu werden.» Das Ziel der Stadt sei, dieses zu stärken. Das heisst konkret: Auch wenn das Urteil besagt, dass die 51 Parkplätze ersatzlos aufgehoben werden könnten, will die Stadt dafür Ersatz schaffen. Und zwar im Parkhaus UG 25, das in den kommenden Jahren ausgebaut werden soll. Ein Teil der Parkplätze in der Metzger- und der Engelgasse hätte ohnehin dort kompensiert werden sollen, nun will die Stadt diese Zahl um die Parkplätze rund um den Marktplatz erhöhen. Dies hatte der Stadtrat bereits Mitte 2015 in der Antwort auf einen Vorstoss von Ivanka Zuberbühler festgehalten. Fuchs betont jedoch, dass die Aufhebung nicht an die Fertigstellung des Parkhauses gekoppelt sei und die Parkplätze schon vorher verschwinden könnten.
Ausserdem werde sich der Stadtrat demnächst mit der Frage auseinandersetzen, ob und wie viele oberirdische Parkplätze im Perimeter zwischen Schibenertor und Hauptbahnhof ins UG 25 gezügelt werden könnten. Sie hätten ursprünglich in die neue Tiefgarage am Schibenertor kommen sollen. Nach dem Scheitern des Projekts will die Stadt die Situation nochmals prüfen. In der Antwort auf den Vorstoss von Ivanka Zuberbühler hatte sie diese Parkplätze explizit von der Kompensation im UG 25 ausgeschlossen. Letztlich geht es auch hier um die Frage, welche Distanz zum Parkhaus zumutbar wäre.
Ebenso klar sei, dass dieser Entscheid eine wichtige Grundlage für die Neugestaltung des Marktplatzes und dessen künftige Nutzung bilde, sagt Fuchs. Doch auch hier will die Stadt nicht warten, bis die Neugestaltung in Angriff genommen werde, sagt Fuchs. Die Arbeiten sollen im Idealfall 2021 beginnen. «Wir wollen schon dieses Jahr den Markt stärken. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts gibt uns diesbezüglich Gestaltungsspielraum», sagt Fuchs. Die Stadt sei bereits in Gesprächen mit den ständigen und periodischen Markthändlern, um eine gute Lösung für den bestehenden Markt zu finden, bis der neue Marktplatz realisiert sei. Geplant ist, dass die bestehenden Markthäuschen, die sich von der Rondelle bis zum Blumenmarkt erstrecken, an einem Ort konzentriert würden. Was das für die Parkplätze bedeute, müsse sich weisen.
Auch die Neupflästerungen der Metzger- und der Engelgasse sind vom Entscheid des Verwaltungsgerichts betroffen. Sie mussten mehrfach verschoben werden, weil die Rechtsgrundlage für die Aufhebung der dortigen Parkplätze fehlte. Sobald der Entscheid rechtskräftig wird, will die Stadt laut Fuchs auch diese Projekte in Angriff nehmen.