VCS bekräftigt harte Haltung

In ihrem Publikationsorgan reagiert die VCS-Ortsgruppe St. Gallen auf das Baugesuch für die Parkgarage am Schibenertor. Sie lehnt das Projekt ab. Oder will mindestens Verbesserungen daran.

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Die Hintere Poststrasse: Von hier aus in die neue Tiefgarage? (Bild: Reto Voneschen)

Die Hintere Poststrasse: Von hier aus in die neue Tiefgarage? (Bild: Reto Voneschen)

Ende Februar sind die Pläne für die neue Parkgarage unter dem Haus Union und dem Oberen Graben bei der Stadt deponiert worden. Wenn das Verkehrsgutachten dazu vorliegt, sollen sie voraussichtlich im April öffentlich aufgelegt werden. Die VCS-Ortsgruppe St. Gallen reagiert in der Ausgabe vom März ihres Publikationsorgans «Lokal» auf das Vorhaben. Autor Martin Boesch bekräftigt die bekannte Positionen des Verkehrsverbandes gegen die neue Parkgarage, weist aber gleichzeitig auf mögliche Verbesserungen hin.

Ein- und Ausfahrt umplazieren?

Wenn man die Parkgarage am Schibenertor bauen wolle, dann «zumindest so, dass der Schaden möglichst klein bleibt», fordert Boesch. Er schlägt dafür «beispielsweise» die Umplazierung der Ein- und Ausfahrtsrampen vor. Diese sollen gemäss vorliegenden Plänen in der Mitte des Oberen Graben vor dem Haus Union oberirdische Parkplätze und grosse Platanen ersetzen. Für den VCS geht das so nicht. Dadurch werde am Schibenertor der vorhandene Raum entzwei geschnitten, heisst es im «Lokal». Der VCS schlägt daher die Verlegung der Ein- und Ausfahrt in die Hintere Bahnhof- und die Hintere Poststrasse vor. Mit Zu- und Wegfahrt über Bahnhof-, Waisenhaus- sowie Poststrasse.

Beste Lösung anstreben

Martin Boesch verlangt Auskunft darüber, ob solche Varianten geprüft und aus welchen Gründen sie allenfalls verworfen wurden. «Der VCS und damit die Öffentlichkeit» habe ein Anrecht auf klare Antworten. Zeige sich dadurch, dass städtebaulich bessere Lösungen nicht realisiert werden sollten, weil sie zu aufwendig, zu teuer seien, sei das ganze Projekt nicht bewilligungsfähig, heisst es im Publikationsorgan der VCS-Ortsgruppe. «Eine verantwortungsvolle, korrekt entscheidende Baubehörde» könne bei so einem Vorhaben nicht «die zweitbeste Lösung durchwinken, bloss weil die Bauherrschaft aus Kostengründen das so will». (pd/vre)