Die Stadt weist die Anschuldigungen der Cityparking AG nach dem Nein zum Baugesuch fürs Parkhaus Schibenertor zurück. Die geäusserten Vorwürfe seien haltlos. Die Kritik an der Baubewilligungskommission gehe ausserdem eindeutig zu weit.
ST.GALLEN. Das Nein der städtischen Baubewilligungskommission zum Parkhaus Schibenertor hat eine heftige Reaktion der Bauherrengemeinschaft um die Cityparking AG provoziert. Verwaltungsratspräsident Elmar Jud bezeichnete den Entscheid als willkürlich und politisch motiviert und warf der Baubewilligungskommission im konkreten Fall fehlenden Sachverstand vor (Tagblatt vom Freitag). Nun wehrt sich die Stadt gegen die Anschuldigungen.
Nicht an Entscheide der Verwaltung gebunden
Stadträtin Patrizia Adam ärgert sich über die harsche Kritik von Elmar Jud an der Baubewilligungskommission, die sie von Amtes wegen präsidiert. Die Baudirektorin betont, dass die Kommission unabhängig entschieden habe. Sie müsse sich weder an Entscheide des Stadtrats noch an Fachmeinungen aus der Verwaltung halten. Gerade an diesem Beispiel lasse sich erkennen, dass die Baubewilligungskommission politisch unabhängig entschieden habe, zumal der Stadtrat die Einsprachen zum Strassenprojekt abgelehnt habe. Bezüglich der oberirdischen Gestaltung des Parkhauses, die letztlich der Grund für den abschlägigen Entscheid gewesen sei, habe sie als Stadträtin immer Bescheid gewusst. «Es ist anmassend zu behaupten, ich sei 2013, als der Stadtrat die Konzession für den Bau des Parkhauses in Aussicht gestellt hatte, nicht im Bilde gewesen und hätte die Vorgeschichte nicht gekannt.»
Ausserdem habe Jud als damaliges Mitglied der parlamentarischen Kommission im Rahmen der politischen Arbeit zur neuen Bauordnung die Neuorganisation der Baubewilligungskommission massgeblich mitgestaltet und mitgetragen, sagt Adam. Er habe es unterstützt, dass anstelle der damaligen Parteienvertretung ein Fachgremium für den Vollzug der heutigen Bauordnung eingesetzt worden sei. Diese Konstellation habe sich in verschiedenen Zusammensetzungen in den letzten zehn Jahren bewährt.
Städtebauliche Qualität ist ebenfalls relevant
«Im Gegensatz zur früheren Bauordnung, in der überwiegend messbare Vorschriften bestanden haben, gelten heute vermehrt qualitative Anforderungen an das Bauen im städtischen Raum», sagt Ernst Michel, Leiter des Amtes für Baubewilligungen. Genau deshalb sei die Baubewilligungskommission als Fachgremium aufgestellt und nicht politisch besetzt. Im konkreten Fall sei es sehr wohl relevant, was am Oberen Graben oberirdisch geplant sei. «Es ist eine baurechtliche Aufgabe zu beurteilen, ob die vorgesehene Gestaltung mit dem seit Jahrzehnten bestehenden Ortsbild verträglich ist.» Dass Elmar Jud nun behaupte, am Strassenring rund um die Altstadt würden die hohen städtebaulichen und architektonischen Anforderungen an die Gestaltung nicht gelten, sei nicht richtig.
Bei geschützten Ortsbildern wie der Poststrasse und der Altstadt, die als Ganzes geschützt sei, gehöre auch der Strassenraum dazu, nicht nur die umliegenden Gebäude. Die Bauordnung schreibe ausdrücklich vor, dass der Sichtbereich in diesem Gebiet nicht beeinträchtigt werden dürfe, sagt Michel. Das könne nicht mit der heutigen Situation und den parkierten Autos am Oberen Graben verglichen werden. Ebenso wenig lasse sich die Erschliessung des Parkhauses Schibenertor mit den anderen Tiefgaragenzufahrten rund um die Altstadt vergleichen. «Keine andere Zu- und Wegfahrt in ein Parkhaus führt zu einem derart einschneidenden städtebaulichen Eingriff.»
Gestaltung von mehreren Gremien kritisiert
Die oberirdische Gestaltung sei schon früher mehrfach und in verschiedenen Verfahren und Projekten kritisiert worden, sagt Adam. Sowohl im Jurybericht zur ersten Neugestaltungsvorlage für den Marktplatz Ende 2008 als auch in der Beurteilung der Baubewilligungskommission vom Oktober 2009 sei die Bauherrschaft darauf hingewiesen worden, dass sämtliche oberirdischen Teile des Parkhauses – Ein- und Ausfahrt sowie die Zugänge am Blumenmarkt – in dieser Form nicht bewilligungsfähig seien. Aus der danach vorgenommenen Überarbeitung des Projekts zusammen mit Fachstellen der Bauverwaltung könne nicht einfach so der Anspruch auf die Erteilung der Baubewilligung auch für die oberirdischen Teile abgeleitet werden.
Eine Abwägung der Interessen
Die Baubewilligungskommission habe bei ihrem Entscheid eine sorgfältige Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Schutz des Ortsbildes und dem privaten Interesse der Investoren an den Parkplätzen vorgenommen, sagt Patrizia Adam. «Diese rechtfertigen diesen Eingriff ins Stadtbild nicht.»