Schranken des Wettbewerbs

Die Gestalter müssen unter anderem folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen: • Parkgarage

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Die Gestalter müssen unter anderem folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen:

• Parkgarage

Form und Grösse der geplanten Tiefgarage am Schibenertor sind gegeben. Die Zugänge lassen sich aber frei gestalten. Es sind dies die Autozufahrt am Oberen Graben sowie die Eingänge für Fussgänger im Union-Gebäude und bei der heutigen Treppe am Blumenmarkt. Dort soll es auch ein öffentliches WC geben.

• Marktrondelle

Der Marktplatz bleibt Marktplatz. Dazu gehört einerseits genügend Fläche für die Wochen- und Quartalsmärkte. Anderseits eine fixe Marktbaute mit sieben bis neun Ständen, entweder in Form der heutigen Rondelle oder als Markthalle, allenfalls an neuem Standort.

• Haltestellen

Marktplatz und Bohl bleiben Korridor für den öffentlichen Verkehr. Die heute gegenüberliegenden Bushaltestellen am Bohl werden aber entflechtet. Richtung Osten halten die Busse weiterhin am heutigen Ort, die andere Haltestelle wird Richtung Westen verschoben. Offen ist, ob die Calatrava-Wartehalle stehen bleibt.

• Denkmalschutz

Verschiedene Gebäude im Planungsgebiet sind denkmalgeschützt: Die Häuserreihe am Marktplatz 10 bis 20 sowie jene an der Marktgasse 3, 5 und 7.

• Anlieferrampen

Die Belieferung der Geschäfte am Blumenmarkt durch das Taubenloch sowie durch die Rampe der Migros-Filiale muss weiterhin möglich sein. Die Rampen können aber neu gestaltet werden wie auch der Durchgang zwischen Blumenmarkt und Oberem Graben.

• Waaghaus

Das Erdgeschoss soll weiterhin der Öffentlichkeit offen stehen. Es gilt, die Verbindung zur Unterführung Brühltor sicherzustellen.

• Bäume

Die meisten Platanen und Sommerlinden im Planungsgebiet gelten als schützenswert. Sie können bei entsprechenden Neupflanzungen aber gefällt werden. (rbe)