Die Initianten des Parkhauses Schibenertor in St.Gallen wollen den negativen Entscheid der Baubewilligungskommission nicht akzeptieren. Sie ziehen den Fall ans Baudepartement weiter.
ST.GALLEN. Der Streit um das geplante Baugesuch für das Parkhaus Schibenertor geht in die nächste Runde. Wie die Initianten in einem Communiqué mitteilen, akzeptieren sie den abschlägigen Entscheid der städtischen Baubewilligungskommission nicht. Sie reichen "gegen den im Wesentlichen politisch motivierten negativen Bauentscheid" beim kantonalen Baudepartement Rekurs ein, wie es in der Mitteilung heisst.
"Einwendungen abgelehnt"
Mit grossem Erstaunen hätten die Initianten vom negativen Bauentscheid der Baubewilligungskommission Kenntnis genommen, steht im Communiqué. "Sie stellen zunächst mit Befriedigung fest, dass die vielen Einwendungen der Einsprecher wegen angeblich negativen Auswirkungen auf Luftbelastung und Verkehr am Schibenertor abgelehnt wurden." Die Baubewilligungskommission habe die Feststellung im Gutachten bestätigt, wonach sich am Schibenertor nach Eröffnung des Parkhauses eine leichte Reduktion des Verkehrsaufkommens ergebe.
Erstaunen über Begründung
"Kein Verständnis haben die Baugesuchsteller für die Argumentation der Baubewilligungskommission, wonach sich die geplante Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage mit den hohen gestalterischen Anforderungen am geplanten Ort nicht vereinbaren lasse", steht im Communiqué weiter zu lesen. Die Investoren seien dem Begehren vollumfänglich nachgekommen, die Ein- und Ausfahrt auf das Ergebnis des Architekturwettbewerbes für die Neugestaltung des Marktplatzes sowie die laufende Projektbearbeitung unter Beizug des Wettbewerbssiegers abzustimmen. Die Ein- und Ausfahrt sei in enger Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt und dem Stadtplanungsamt überarbeitet worden.
"Faktisch ein Bauverbot"
"Dass nun eine gemeinsam mit der Bauverwaltung erarbeitete Gestaltung der Ein- und Ausfahrt mit der Begründung abgelehnt wird, sie beeinträchtige sowohl die Altstadt als auch das angrenzende geschützte Ortsbild, ist für die Investoren weder verständlich noch sachlich objektiv begründet", schreiben die Parkgarage-Initianten weiter. Eine Rückweisung mit der Auflage, die Gestaltung zu überarbeiten, sei nicht einmal in Erwägung gezogen worden. "Der abschliessende Hinweis der Baubewilligungskommission, dass selbst eine Optimierung der Gestaltung der Ein- und Ausfahrt an ihrer Beurteilung nichts ändere, kommt faktisch einem Bauverbot gleich und ist deshalb rechtswidrig", sind die Investoren überzeugt.
"Nicht nachvollziehbar"
Die Initianten sprechen abschliessend von einer Begründung der Baubewilligungskommission, die "nicht nachvollziehbar und nach Meinung der Baugesuchsteller willkürlich" sei. (pd/red.)