JURISTENFUTTER: Fehler im Parkhaus-Verfahren

Im Verfahren ums Baugesuch für eine Tiefgarage am Schibenertor hat die Stadt Fehler gemacht. So lautet die Einschätzung des Kantons. Er lädt die Cityparking AG ein, das Baugesuch zurückzuziehen.

Daniel Wirth
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Am Oberen Graben bei der «Union» wollen die Cityparking AG und ihre Partner eine Tiefgarage bauen. (Bild: Michel Canonica (23. September 2016))

Am Oberen Graben bei der «Union» wollen die Cityparking AG und ihre Partner eine Tiefgarage bauen. (Bild: Michel Canonica (23. September 2016))

Daniel Wirth

daniel.wirth@tagblatt.ch

Das geplante und umstrittene Parkhaus Schibenertor am Oberen Graben im Stadtzentrum ist Juristenfutter. Schon seit einiger Zeit – und das wird es wohl noch länger bleiben. Im Normalfall dringt aus einem laufenden Rechtsverfahren nichts an die Öffentlichkeit. Bei der Parkgarage Schibenertor schon. Dem Tagblatt liegt ein Schreiben aus dem kantonalen Baudepartement vor, das Mitte März an den Anwalt der Cityparking AG und deren Partner aus der Bauherrengemeinschaft ging.

Aus diesem Papier der Rekursinstanz geht hervor: Die Stadt hat im Baubewilligungsverfahren gemäss einer Einschätzung des Kantons Fehler gemacht. Sie hat die drei Teile des Bauvorhabens nicht koordiniert; Das sind das Baugesuch für die geplante Tiefgarage mit ihren 210 Plätzen (siehe Zweittext), das zugehörige Strassenbauprojekt und das Konzessionsgesuch. Die Verweigerung der Baubewilligung durch die Baubewilligungskommission sei unter Verletzung der Grundsätze des Koordinationsgebotes erfolgt und darum mangelhaft, schreibt das kantonale Baudepartement. Deshalb müssten diese Verweigerung wie die Gutheissung anderer Einsprachen aufgehoben werden, heisst es. Das ist dicke Post an die Adresse der Stadt.

Die Koordination des Verfahren wäre Sache des Stadtrates gewesen, kommt die Rekursinstanz zum Schluss. Alle drei Bestandteile des Bauvorhabens lagen im Sommer 2015 gleichzeitig öffentlich auf. Sowohl gegen das Baugesuch, das Strassenprojekt als auch gegen das Konzessionsgesuch gingen Einsprachen ein.

Bauherrengemeinschaft zog Gesuch zurück

Im Juli 2016 zog der Vertreter der Bauherrschaft, Elmar Jud, Verwaltungsratspräsident der Cityparking AG, das Konzessionsgesuch zurück. Die Bauherrschaft stellt sich auf den Standpunkt, als Alternative zur Konzession würde auch eine Grunddienstbarkeit in Form eines Baurechtsvertrags ausreichen, um den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen zu dürfen.

Diese Auffassung trifft nach Einschätzung des Sachbearbeiters im kantonalen Baudepartement allerdings nicht zu: «So wie im vorliegenden Fall die Sammelgarage auf und in der öffentlichen Verkehrsfläche zu liegen kommen soll, lässt sich eine Einschränkung des Gemeingebrauchs nicht bestreiten; folglich ist das Vorhaben konzessionspflichtig.» Selbst wenn man die gegenteilige Auffassung teile, hätte eine Dienstbarkeitsvereinbarung zum Zeitpunkt des Entscheides über die Baubewilligung und das Strassenbauprojekt vorliegen müssen, heisst es im Schreiben aus dem Baudepartement. Demnach machte nicht nur die Stadt Fehler im komplizierten Baubewilligungsverfahren, sondern auch die Bauherrschaft. Sie wurde von der Rekursinstanz dazu eingeladen, das Baugesuch zurückzuziehen und für den Fall, dass sie am Bauvorhaben festhalte, dieses zusammen mit dem Konzessionsgesuch neu beim Stadtrat zur Durchführung des Bewilligungsverfahrens einzureichen. Eine Kopie des Schreibens ging auch an den Stadtrat, wie Baudirektorin Maria Pappa auf Anfrage bestätigt: «Wir sind in Kenntnis gesetzt worden und warten nun ab.» Der Ball liege bei der Bauherrschaft, sagt Pappa.

Das Verfahren braucht viel, viel Zeit

Beim Baudepartement wartet man auf die Stellungnahme der Bauherrengemeinschaft rund um die Cityparking AG. Verwaltungsratspräsident Elmar Jud wollte sich vergangene Woche nicht zum laufenden Verfahren äussern. Würde die Bauherrschaft das Baugesuch für das Parkhaus am Schibenertor zurückziehen, würden ihr immerhin die geleisteten Vorschüsse für das Rechtsmittelverfahren zurückbezahlt. Das geht aus dem Schreiben des Baudepartementes hervor.

210 Parkplätze geplant

Hinter der umstrittenen Tiefgarage am Schibenertor steht eine Bauherrengemeinschaft, zu der die Cityparking AG, die Helvetia-Versicherungen, die Bank Acrevis und die Brauerei Schützengarten zählen. Das Parkhaus würde 25 Millionen kosten, wovon die Cityparking AG rund 16,5 Millionen übernäme. Geplant sind vier Untergeschosse mit je 50 bis 55 Parkplätzen. Von den 210 geplanten Parkplätzen würde die Cityparking AG 128 öffentlich bewirtschaften. Die übrigen 82 Parkplätze würden von den anderen Investoren an Kunden oder Mieter der eigenen Liegenschaften vermietet.

Im Herbst vergangenen Jahres lehnte die Baubewilligungskommission der Stadt St.Gallen das Baugesuch für die Tiefgarage am Oberen Graben ab. Gegen diesen Entscheid rekurrierte die Bauherrschaft beim kantonalen Baudepartement. Dort ist das Verfahren hängig. Nächste Instanz wäre das Verwaltungsgericht St.Gallen. (dwi)