Die Zukunft des geplanten Parkhauses am Schibenertor ist offen. Die Baubewilligungskommission hat das Baugesuch aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Elmar Jud, Verwaltungsratspräsident der Cityparking AG, im Interview.
Herr Jud, Sie bezeichnen den Entscheid der Baubewilligungskommission als willkürlich und politisch motiviert. Wie kommen Sie darauf?
Das Urteil ist weder objektiv noch sachlich begründet. Die Begründung, dass der oberirdische Teil gestalterischen Ansprüchen nicht genüge, ist absurd.
Die Baubewilligungskommission hat aber bereits im Oktober 2009 festgehalten, dass die oberirdische Gestaltung des Parkhauses, das damals noch Teil der Marktplatz-Neugestaltung war, so nicht bewilligungsfähig sei.
Deshalb wurde sie im Auftrag der Stadt vom Architekten des Siegerprojekts für die Marktplatz-Neugestaltung überarbeitet.
In Ihrer Medienmitteilung von Montag heisst es, dass es damals eine enge Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungs- und dem Tiefbauamt bei der Gestaltung der oberirdischen Teile des Parkhauses gab. Wie sah die aus?
Es gab mehrere Sitzungen, an denen auch Vertreter der Bauverwaltung dabei waren. Bereits die Wettbewerbsjury des Marktplatz-Projekts, in der ich selbst sass, kam im Dezember 2008 zum Schluss, dass die damals überdachte Ein- und Ausfahrt überarbeitet werden müsse. Das hat das Projektteam unter der Leitung der Stadt danach auch getan. Das Korrekturgesuch wollten wir nach der Abstimmung zur Marktplatz-Neugestaltung im Mai 2011 einreichen.
Dazu ist es wegen des Volksneins nicht gekommen. Das aktuelle Projekt entspricht also grösstenteils dem überarbeiteten von 2009, das nie von der Baubewilligungskommission beurteilt wurde.
Das ist richtig. Aber nochmal: Wir haben ein gemeinsam mit der Stadt erarbeitetes Projekt übernommen und es später sogar optimiert, was die Grünflächen bei der Ein- und Ausfahrt betrifft.
Für die Beurteilung des Baugesuchs sind aber weder das Tiefbauamt noch das Stadtplanungsamt zuständig, sondern die Baubewilligungskommission. Und diese entscheidet unabhängig.
Richtig. Stadträtin Patrizia Adam, die auch Präsidentin dieser Kommission ist, hätte aber 2013, als der Stadtrat die Konzession für das Parkhaus in Aussicht gestellt hatte, über die neue Gestaltung informiert sein müssen.
Sie kritisieren auch, dass man Sie nicht angehört hat.
Unser Baugesuch wurde im Januar 2016 von der Baubewilligungskommission vorgeprüft. Unmittelbar danach hat uns das Amt für Baubewilligungen die Bedenken bezüglich der oberirdischen Gestaltung mitgeteilt. Ich habe schriftlich geantwortet, dass wir zu Gesprächen über allfällige Änderungen bereit wären. Dieses Schreiben wurde leider nie beantwortet.
Was finden Sie sonst stossend?
In der Begründung heisst es, die Einfahrt liege im Herzen der Altstadt. Das stimmt nicht, sie liegt an deren Rand, wie die Einfahrt zu unserem Parkhaus Brühltor an der Torstrasse. Rechtlich ist es dieselbe Ausgangslage: Artikel 51 der Bauordnung besagt bloss, dass in Grenzbereichen der Altstadt, also an den umschliessenden Strassenzügen, deren Beeinträchtigung nicht erlaubt ist.
Artikel 51 nennt aber explizit auch die geschützten Ortsbilder. Die Poststrasse beim geplanten Parkhaus ist so eins.
Das ist richtig. Aber auch gegenüber geschützten Ortsbildern gilt lediglich das Beeinträchtigungsverbot. Es gibt am Schibenertor keine positive Gestaltungsvorschrift, also die Forderung nach einer höchsten städtebaulichen und architektonischen Qualität.
Genau das verlangt die Baubewilligungskommission.
Ja, aber das ist rechtlich unzulässig. Der Baubewilligungskommission fehlte der baurechtliche Sachverstand.
Sie sagen also, dass sie falsch zusammengesetzt ist?
Nein, ich sage nur, dass ihr bei diesem Entscheid der juristische Sachverstand gefehlt hat, weil die einzige Juristin in der Kommission im Ausstand war.
Der Entscheid der Baubewilligungskommission war gemäss Patrizia Adam deutlich.
Die Kommission muss sich aber an das Gesetz halten, nicht an ihren Geschmack. Wenn sie behauptet, dass die Durchlässigkeit an diesem Ort selbst dann nicht gegeben sei, wenn man die Mauern rund um die Ein- und Ausfahrt weglässt, ist das ein Widerspruch in sich. Die Autos, die heute dort parkieren, sind teilweise höher als diese Mauern. Zudem ist der ganze Bereich mit einem Parkplatz in der Mitte heute schon eine reine Verkehrsfläche. Das sagt die Baubewilligungskommission mit keinem Wort.
Ihnen war der Inhalt der Einsprachen bekannt. Dennoch haben Sie nie mit den Einsprechern verhandelt. Wieso?
Weil der Grund für alle Einsprachen derselbe war: Es ging nicht um die Gestaltung, sondern nur um den Verkehr und darum, das Parkhaus mit allen Mitteln zu verhindern. Worüber soll ich da verhandeln?