Indem er den Ausbau des Parkhauses UG 25 absegnet, will der VCS das geplante Parkhaus Schibenertor verhindern. Die Einsprache- und Baubewilligungsverfahren dürfe dies jedoch nicht beeinflussen, sagt der städtische Bausekretär.
Pokert der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) bloss oder hat er tatsächlich ein Ass aus dem Ärmel gezaubert? In den Einspracheverhandlungen für den Ausbau des Parkhauses UG 25 hat er sich mit der Bauherrin Senn Resources AG auf den Versuch eines Kuhhandels eingelassen: Der VCS fordert, 92 der insgesamt 128 oberirdischen öffentlichen Parkplätze, die im geplanten neuen Parkhaus Schibenertor kompensiert werden sollen, ins UG 25 aufzunehmen. Allenfalls sogar alle 128. Dadurch will der VCS den Stadtrat bei der Bewilligung des Parkhauses Schibenertor unter Druck setzen und dieses letztlich verhindern (Tagblatt vom 2. Juni).
Doch beeinflusst die Einigung zwischen dem VCS und der Senn Resources AG die laufenden Einsprache- und Baubewilligungsverfahren für das Parkhaus Schibenertor? Und wenn ja, inwiefern? Die Stadt habe die Einigung zwischen dem VCS und der Senn Ressources AG erfreut zur Kenntnis genommen, sagt Matthias Fuchs, Sekretär der Direktion Bau und Planung. Bezüglich der Kompensation von Parkplätzen begrüsse die Stadt jeden Vorschlag, da sie das Ziel verfolge, oberirdische Parkplätze gleichwertig unterirdisch zu ersetzen.
An der Ausgangslage für das Parkhaus Schibenertor ändere sich jedoch nichts. «Bei der Beurteilung des Baugesuchs darf diese Vereinbarung keine Rolle spielen, da es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Ausbau des <UG 25> und dem Baubegehren für das neue Parkhaus Schibenertor gibt.»
Der Stadtrat habe sich 2013 für beide Tiefgaragen-Projekte ausgesprochen, sagt Fuchs. «Entsprechend wird weiterhin geprüft, ob das Parkhaus Schibenertor bau- und öffentlich-rechtlichen Aspekten genügt und bewilligungsfähig ist.»
Selbst wenn das Parkhaus Schibenertor – aus welchen Gründen auch immer – nicht realisiert werden sollte, könnten die dort vorgesehenen Parkplätze nicht einfach im UG 25 kompensiert werden, sagt Fuchs. Dafür müssten verschiedene offene Fragen geklärt werden. Etwa jene, ob das Einzugsgebiet des UG 25 so weit ausgedehnt werden könnte, dass es auch alle oder einen Teil der Parkplätze westlich des Oberen Grabens umfasse. Denn dadurch würde auch die Gehdistanz steigen.
Fuchs verweist auch auf die bereits rechtskräftige Aufhebung von 89 bewirtschafteten Parkplätzen zwischen dem Hauptbahnhof und dem Oberen Graben (siehe Zweittext).
Eine weitere Frage sei, ob die durch eine allfällige Verschiebung der Parkplätze ins UG 25 einhergehende Verschiebung der Autofahrten auf den Unteren Graben, von den Kapazitäten her möglich wäre, sagt Fuchs. Zentral bei dieser Frage ist die Gefahr eines Rückstaus vom neuen Linksabbieger zum Parkhaus in die stadtauswärts führenden Spuren. Man habe untersucht, ob die Verlagerung der öffentlichen Parkplätze verkehrsmässig funktionieren würde, sagt Projektleiter Iso Senn. Für diese würden überwiegend Kundenparkplätze aufgegeben, die bei der Fahrtenberechnung gleich zählten. «Ginge es nicht, hätten wir uns mit dem VCS in diesem Punkt nicht geeinigt.»