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Die Stadt St.Gallen revidiert ihren Richtplan. Sie lädt die Bevölkerung ein, mitzumachen. Die Richtplananpassung ist die Grundlage für eine neue Bau- und Zonenordnung, die bis 2027 fertig sein muss. Gemäss Baudirektor Markus Buschor verlaufen die Arbeiten im Zeitplan.
Der Stadtrat und die Direktion Planung und Bau lädt die Bevölkerung dazu ein, bei der Teilrevision des Richtplans mitzuwirken. Der Richtplan stellt die Bereiche Siedlung, Landschaft und Verkehr koordiniert dar, wie Stadtrat Markus Buschor und Stadtplaner Florian Kessler am Mittwoch vor den Medien sagten. Der Richtplan ist für die Behörde verbindlich; er soll noch dieses Jahr vom Stadtparlament behandelt und genehmigt werden.
Der geltende Richtplan ist zehn Jahre alt. Er wird jetzt zum ersten Mal revidiert. Das hat eine Vorgeschichte: 2013 sagte das Schweizer Stimmvolk Ja zu einem neuen Raumplanungsgesetz, mit dem die Zersiedelung gebremst werden soll. Daraufhin revidierte der Kanton St.Gallen sein Baugesetz, das seit 2017 in Kraft ist. Auf dessen Grundlage müssen die 77 Gemeinden und Städte ihre Ortsplanung revidieren. Verlangt wird die Erarbeitung einer Innenentwicklungsstrategie als Grundlage für die Bau- und Zonenordnung. Dafür haben die Gemeinden Zeit bis 2027.
Um die Stossrichtung der Stadtentwicklung festzulegen, sind in St.Gallen bereits Strategien erarbeitet worden oder sind in der Entstehung begriffen. Beispiele sind die Liegenschaftenstrategie, die Wohnraumstrategie, die Freiraumstrategie und die Innenentwicklungsstrategie. Diese Papiere fliessen jetzt in den Richtplan ein, wie Baudirektor Buschor an der Medienkonferenz am Mittwochvormittag ausführte.
Stadtplaner Florian Kessler sagte, der Richtplan habe sich in den vergangenen Jahren als Instrument bewährt, aus diesem Grund soll er nur teilrevidiert werden. Der neue Richtplan der Stadt St.Gallen soll gemäss Kessler 243 Beschlüsse umfassen: 164 werden belassen, wie sie sind, 36 werden gestrichen, 57 angepasst und 58 hinzugefügt. Gestrichen wird zum Beispiel folgender Beschluss: Mit der Durchmesserlinie der Appenzeller Bahnen wird beim Gaiserbahnhof Platz frei. Dieser soll für eine durchgehende Busspur auf der St.-Leonhard-Strasse von der Gäbrisstrasse bis zur St.-Leonhard-Brücke sowie für ein Vorfahrtsangebot genutzt werden. Diese Massnahme ist umgesetzt.
Der Richtplan ist für Laien etwas Abstraktes. Konkreter wird er bei der Implementierung der Innenentwicklungsstrategie und einer neuen Richtplankarte. Angedacht ist eine dichte, nutzungsgemischte Talsohle. Stadtrat Buschor sagte zum Thema «Innere Verdichtung»:
«Verdichtung kann auch Ängste auslösen.»
Umso wichtiger sei die Sicherstellung von Freiräumen und eine Verbesserung des Stadtklimas. In den Richtplan einfliessen soll deswegen auch die Baumstrategie und das Familiengartenkonzept, wie Kessler und Buschor ausführten. Auch die Biodiversität spiele eine Rolle. Eine Strategie dafür werde ausgearbeitet und fliesse dann auch in den Richtplan.
Der motorisierte Individualverkehr, der Langsam- und der öffentliche Verkehr sind ebenfalls Bereiche, die in den Richtplan einfliessen, in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung. Die Bedeutung der Hauptverkehrsachsen ist ein Thema, gleichsam der Schutz der Bevölkerung vor Strassenlärm und die Prüfung von sogenannten ÖV-Hubs als Umsteigepunkte für Arbeitspendler, die von auswärts hierherfahren.
Der revidierte Richtplan bildet die Grundlage für die Revision der Bau- und Zonenordnung. Diese ist dann nicht nur für die Behörde verbindlich, sondern für die gesamte Einwohnerschaft respektive für all jene davon, die bauen oder umbauen wollen. Die Bau- und Zonenordnung befasst sich mit jeder einzelnen Parzelle der Stadt – das tut der Richtplan nicht im Detail.
Zur Mitwirkung eingeladen sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, Verbände und Interessengruppen sowie Nachbargemeinden und der Kanton vom 1. April bis 31. Mai. Für Stellungnahmen steht die E-Mitwirkungsplattform der Stadt bereit: https://partizipieren.stadt.sg.ch/de/richtplananpassung-2022/participant.
Am 28. April findet im Freudenbergsaal im Rathaus ein Anlass und Austausch mit Fachleuten statt.
In der Reihe «Stadthorizonte» findet am 4. Mai eine öffentliche Veranstaltung statt unter dem Titel «Richtplan – Zukunftsbild oder Regelwerk?». Treffpunkt ist um 18.30 Uhr bei der Magnihalden 15. Es ist eine Anmeldung notwendig: www.stadtsg.ch/richtplan. (dwi)
Gemäss Markus Buschor soll der überarbeitete Richtplan im Herbst der vorberatenden Liegenschaften- und Baukommission (LBK) des Parlaments zur Behandlung zugeleitet werden. Das Stadtparlament soll im November abschliessend darüber befinden; es gibt kein fakultatives Referendum.
Wie viele der rund 80'000 Einwohnerinnen und Einwohner sich an der Richtplanmitwirkung beteiligen werden, ist schwierig abzuschätzen. Er zähle auf die Bevölkerung, sagte Buschor. Doch sowohl er als auch Kessler gehen davon aus, dass sich hauptsächlich Fachleute vernehmen lassen.