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Markus Heim verkaufte letzten Sommer mit schwarz angemaltem Gesicht und Perücke «Mohrenköpfe» der Firma Dubler. Das Kreisgericht Rorschach sprach ihn vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet und verlangt vom Gericht eine schriftliche Begründung des Entscheids. Es scheint aber so, als würde sie den Fall nicht weiterziehen wollen.
Schwarz bemalt, mit blauen Gummihandschuhen und einer Perücke auf dem Kopf: So stand Markus Heim im Juni 2020 hinter seinem Verkaufsstand in Rorschach und bot «Mohrenköpfe» der Firma Dubler an. Im September erhielt der Mann einen Strafbefehl wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm. Weil er ihn nicht akzeptierte, kam es zur Verhandlung.
Vor zwei Wochen wurde Heim dann vom Kreisgericht Rorschach vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. «Zu beurteilen, ob die Aktion des Unternehmers geschmacklos gewesen ist oder nicht, ist nicht Aufgabe des Gerichts», sagte der Richter. Für einen Verstoss gegen die Rassismusstrafnorm sei sie aber zu wenig gravierend gewesen.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet. Das Gericht muss seinen Entscheid innerhalb von drei Monaten schriftlich begründen. Die Medienbeauftragte der Staatsanwaltschaft, Beatrice Giger, erklärt auf Anfrage:
«Dies dient dazu, die Überlegungen und Erwägungen des Gerichtes nachvollziehen zu können – auch für allfällige ähnliche Fälle in Zukunft.»
Erst nachdem die schriftliche Begründung des Gerichtes vorliegt, werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie den Fall weiterzieht oder nicht. «Sehr wahrscheinlich werden wir das aber nicht tun», so Giger.
Seit 1995 schütz die Strafnorm gegen Rassismus (Art. 261bis StGB) vor Diskriminierung. Demnach wird unter anderem mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft, wer «öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert, oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht.» Den vollständigen Gesetzesartikel finden Sie hier. Rassismus ist ein Offizialdelikt. Somit ermittelt die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis eines Vergehens von Amtes wegen. (al)
Für Markus Heim kam die Nachricht über die Anmeldung der Berufung überraschend, wie er sagt.
«Ich bin ein bisschen schockiert, denn ich bin davon ausgegangen, dass die Sache nun erledigt ist.»
Er findet den Entscheid der Staatsanwaltschaft «nicht korrekt». Das Gericht habe ihn freigesprochen, und die Gegenpartei könnte das auch einfach akzeptieren, so Heim. Nach dem Urteil seien viele Personen auf ihn zugekommen, die den Freispruch gutgeheissen hätten.
Jetzt muss der Unternehmer abwarten, wie die Staatsanwaltschaft entscheidet – wird sie das Urteil anschliessend anfechten oder tatsächlich davon absehen? Der 58-Jährige sagt, er stehe nach wie vor zu dieser Aktion und würde es auch wieder machen. Ans Aufgeben denkt Heim so oder so nicht:
«Falls die Staatsanwaltschaft den Fall weiterzieht, kämpfen wir für den Freispruch, denn ich habe nichts Falsches gemacht.»