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Die Appenzeller Bahnen planen eine neue Haltestelle im Güterbahnhofareal. Dazu müssen Schienen verlegt und eine Barriere gebaut werden. Dagegen wehren sich Pro Velo, der VCS und betroffene Velofahrer mit einer Einsprache beim Bund.
Die Güterbahnhofstrasse ist die zweitmeist benützte Veloroute in der Stadt St. Gallen. Täglich fahren rund 520 Personen dort entlang. «Und diese Zahl steigt stetig», ergänzt Ruedi Blumer, Präsident VCS Schweiz und Co-Präsident VCS St. Gallen-Appenzell. Umso erstaunlicher seien die Pläne der Appenzeller Bahnen: Beim Güterbahnhofareal soll wegen einer Gleisverlegung ein Bahnübergang mit Schranken für Velofahrer entstehen. Die Barriere wäre im Minimum knapp sieben Minuten pro Stunde geschlossen. «Es ist unverständlich, dass die Stadt ein solches Vorhaben bewilligt hat.» Dieser Meinung waren auch 25 Stadtsanktgaller. Sie haben deshalb mit juristischer Hilfe des VCS beim Bundesamt für Verkehr Einsprache gegen das Bauprojekt eingereicht.
Einsprecher, Pro Velo und VCS sind sich einig: Mit einer Schranke werden den Velofahrern in der Stadt wieder Steine in den Weg gelegt. «Mit einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung und ‹attraktiven, sicheren und steigungsarmen Routen›, wie im Mobilitätskonzept beschrieben, hat dieser Unterbruch wenig zu tun», sagt Blumer. Die Einsprecher haben an der gestrigen Pressekonferenz betont, dass sie sich in keiner Weise gegen den Ausbau des öffentlichen Verkehrs wehren oder gegen die Appenzeller Bahnen. Ihr Unverständnis richte sich gegen die Stadt und den Kanton, welche das Projekt bewilligt haben.
Der Ärger der Einsprecher richtet sich vor allem gegen die Verkehrspolitik der Stadt. Es sei nicht das erste Mal, dass Velofahrer im Verkehr benachteiligt würden. «Uns stört es, dass Velofahrer bei der Projektierung schlicht vergessen wurden», sagt Einsprecher Markus Dätwyler. Vor allem, weil der Bau der Durchmesserlinie schon lange beschlossene Sache sei und die Planer genug Zeit für eine saubere Lösung gehabt hätten.
Wie eine solche Lösung aussehen sollte, lassen die Einsprecher offen. «Wir massen uns nicht an, einen Vorschlag zu unterbreiten.» Dafür gebe es Spezialisten. Aber: «Nach Artikel 24 Absatz 3 des Eisenbahngesetzes sind neue Kreuzungen zwischen öffentlichen Strassen und Bahnen in der Regel als Über- oder als Unterführung zu erstellen», sagt Blumer. «Stellen sie sich vor, Autofahrer müssten auf einer Hauptverkehrsachse vor einer Schranke warten.» Dieses Szenario sei in der Stadt undenkbar.
Ein Unterbruch einer Hauptverbindung in die Stadt für Velos ist laut Blumer in den Augen der Planer plausibel. «Die Pläne der Appenzeller Bahnen führen aber zu einer deutlichen Verschlechterung der Veloroute.» Für Blumer ist klar: Ohne ein Umdenken wird das Mobilitätskonzept 2040 nicht umgesetzt. St. Gallen brauche schnell ein durchgehend sicheres Velonetz, das diesen Namen verdient.