Während der letzten Jahre hat Entsorgung St.Gallen (ESG) finanzielle Reserven für grosse Investitionen gebildet. Nach Abschluss einiger bedeutender Projekte wollen Stadtrat und Unternehmensleitung ESG einen Teil der Reserven abzubauen. Diese Finanzen sollen St.Galler Haushalten und Betrieben zugute kommen.
(pd/red) Die Dienstleistungen von Entsorgung St.Gallen (ESG) werden über Gebühren finanziert. Wie es in einer Medienmitteilung heisst, wird für die Entsorgung von Siedlungsabfällen bei den gebührenpflichtigen Haushalten und Betrieben eine Grundgebühr pro Stromzähler erhoben, dazu kommen verursachergerechte Gebühren, wie zum Beispiel für Gebührensäcke und Containerleerungen. Im Hinblick auf den Ausbau des Angebots von Unterflur-Behältern (UFB), Unterflur-Presscontainern (UFPC) sowie für die Einführung der Grüngutabfuhr habe ESG in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich Reserven gebildet. «Ein Grossteil der Angebote konnte inzwischen realisiert werden: 379 von 400 geplanten UFB sind heute auf dem Stadtgebiet in Betrieb, dazu kommen fünf UFPC in der Innenstadt», so die Mitteilung.
Ausserdem herrsche inzwischen Klarheit bei der Teilliberalisierung des Siedlungsabfalls aufgrund der Bestimmungen in der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA). In Zukunft seien noch grössere Investitionen für die Elektrifizierung der Fahrzeugflotte vorgesehen. Die Rechnungsprüfung habe jedoch gezeigt, dass die zweckgebundenen Reserven die gesetzlich zulässige Höhe übersteigen würden. «Zu viel geäufnete Reserven müssen reduziert werden, eine entsprechende Meldung ist auch vom Preisüberwacher eingegangen», teilen die Verantwortlichen mit. Durch die unternehmerische Ausrichtung von ESG seien die tieferen Gebühren auch für die Zukunft gewährleistet.
Der Stadtrat und die Unternehmensleitung ESG hätten nun entschieden, dass das Geld an die Kunden zurückfliessen soll. Bis 2022 werden die Reserven um rund 5 Millionen Franken gesenkt. Und das ist das Vorgehen:
Grosse Investitionen stehen in näherer Zukunft noch bei den Abwasserreinigungsanlagen der Stadt an. Einerseits ist der Ausbau der ARA Au geplant, andererseits sollen die zusätzlichen Reinigungsstufen für die Elimination von Mikroverunreinigungen (EMV) auf beiden ARA realisiert werden. Für diese Vorhaben wurden in den vergangenen Jahren entsprechende Reserven gebildet, gespeist aus Einnahmen der Schmutzwasser- und Entwässerungsgebühr sowie aus den Anschlussbeiträgen.
Nachdem der Bund inzwischen zugesagt hat, die Investitionen für die gesetzlich vorgeschriebene EMV mit 75 Prozent zu subventionieren, ist die Spezialfinanzierung nicht mehr in dieser Höhe notwendig. Rund 10 Millionen Franken sollen zurück an die St.Galler Betriebe und Haushalte fliessen. Als Massnahme verzichtet die Stadt St.Gallen für die Zeit vom 1. Juli 2020 – 30. Juni 2021 auf die Schmutzwassergebühr, welche einmal im Jahr nach der Menge des bezogenen Frischwassers abgerechnet wird. Der Gebührentarif zum Abwasserreglement wurde entsprechend angepasst.