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Die Pensen der drei nebenamtlichen Gossauer Stadträtinnen sollen aufgestockt werden, zudem sollen künftig auch sie eine Funktionszulage erhalten. Der Grund: Der Aufwand für die Ämter sei heute weitaus höher als früher. Am Dienstag entscheidet das Stadtparlament darüber.
Im März hat das Gossauer Stadtparlament eine vorberatende Kommission für die Überarbeitung des Besoldungsreglements des Stadtrates eingesetzt. An seiner Sitzung vom nächsten Dienstag wird es über das Ergebnis diskutieren. Die Kommission schlägt mehrere Änderungen vor, wie ihr Antrag zeigt. Die grössten Anpassungen betreffen die drei nebenamtlichen Stadträtinnen, zurzeit sind das Gaby Krapf-Gubser (FDP), Helen Alder Frey (CVP) und Claudia Martin (SVP): Ihr Gesamtpensum soll auf 210 Stellenprozente aufgestockt werden. Das heutige Reglement sieht 160 Stellenprozente vor.
Der Grundlohn für ein volles Pensum bleibt gleich und beträgt weiterhin 170'000 Franken. Neu sollen zudem auch die nebenamtlichen Stadträtinnen jährlich eine sogenannte Funktionszulage in der Höhe von je 12'000 Franken und eine Spesenpauschale von 6000 Franken erhalten. Weiter soll ihnen eine jährliche Entschädigung von 4000 Franken für einen Arbeitsplatz zu Hause gezahlt werden, sofern sie keinen Platz haben in ihrem Departement.
Doch wieso braucht es diese Änderungen? Das Besoldungsreglement stammt aus dem Jahr 2008 und wurde letztmals 2012 revidiert. Es habe sich in seinen Grundzügen zwar bewährt, heisst im Bericht der Kommission. Dennoch sei Anpassungsbedarf entstanden. Der Stadtrat habe das Parlament darum eingeladen, so wird es in den Unterlagen formuliert, eine Revision zu prüfen. Eines seiner Hauptanliegen ist dabei, dass die nebenamtlichen Mitglieder des Rates «gleichwertig sowie in einer angemessenen Höhe» entschädigt werden.
Der Aufwand für die Arbeiten im Tagesgeschäft, die Interessenvertretungen der Stadt in Gremien und die öffentlichen Verpflichtungen des Nebenamts sei weitaus höher, als die Pensen dies annähernd aufzeigten. Die Ratstätigkeit sei zudem derart auf die Woche verteilt, dass die nebenamtlichen Mitglieder «kaum einer angemessenen weiteren Teilzeitbeschäftigung nachgehen» könnten. Das sagt auch FDP-Stadtparlamentarier Sandro Contratto, Präsident der vorberatenden Kommission:
«Unser Ziel war es, die Arbeitsrealität der nebenamtlichen Stadträtinnen mit dem neuen Reglement besser abzubilden.»
Kaum jemand weiss besser, wie sich die Arbeit der nebenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte in den vergangenen Jahren verändert hat, als Gaby Krapf-Gubser. Sie sitzt bereits seit 2009 in der Exekutive, seit rund drei Jahren steht sie dem Departement Bau Umwelt Verkehr vor. Krapf-Gubser sagt:
«Die Themen werden immer anspruchsvolle, es ist mehr departementsübergreifende Zusammenarbeit nötig.»
Sie nennt einige Beispiele: So habe in ihrem Departement die Zahl komplexer Baubewilligungsverfahren zugenommen, was sehr zeitaufwendig sei. Es würden zudem immer mehr Rechtsmittel ergriffen. Auch die Ortsplanungsrevision fordere alle Stadträte zurzeit sehr, etwa alle zwei Monate finde ein Workshop dazu statt.
Schon früher habe es intensivere Phasen gegeben, wenn gerade ein grosses Projekt angestanden sei, sagt Krapf-Gubser. Doch heute sei die Belastung für die nebenamtlichen Stadträtinnen konstant höher. Es sei deshalb sicher gerechtfertigt, findet sie, dass das Parlament eine Anpassung des Besoldungsreglement prüft.
Nicht angepasst wird der Lohn von Wolfgang Giella. Der Gossauer Stadtpräsident verdient bei vollem Pensum auch künftig 170'000 Franken Grundlohn und erhält eine Funktionszulage von 44'000 Franken. Dazu kommt eine Spesenpauschale von 9000 Franken. Auch die neue Schulpräsidentin oder der neue Schulpräsident erhält den gleichen Grundlohn. Die Funktionszulage soll neu aber 15'000 Franken statt wie heute 5000 Franken betragen. Zudem soll die Spesenpauschale von 7000 auf 9000 Franken wie beim Stadtpräsidenten erhöht werden.
Alles in allem führen die Anpassungen zu jährlichen Mehrkosten von rund 150'000 Franken. Das sei bei den Diskussionen in der vorberatenden Kommission aber kein entscheidender Faktor gewesen, sagt Sandro Contratto:
«Wir wollen, dass die Entlöhnung der nebenamtlichen Stadträtinnen fair ist.»
Stimmt das Parlament zu, tritt das neue Besoldungsreglement am 1. Januar 2021 in Kraft.
Auf der Traktandenliste der Parlamentssitzung vom 30. Juni stehen neben des neuen Besoldungsreglements noch drei weitere Geschäfte. Gestartet wird mit der Beratung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts 2019. Dann diskutiert das Parlament über die CVP-Volksinitiative «Fuss- und Veloquerung Bahnhof Gossau». Zudem entscheidet es über Kredite für die dritte Etappe der Überbauung Fenn-Geissberg. (mbu)