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Die Anzahl Stockwerke ist im neuen Tübacher Zonenplan und Baureglement nicht mehr das Mass aller Dinge.
Was darf es sein – W1, WG3 oder DK? Sie verstehen nur Bahnhof bei diesen Begriffen, liebe Leserinnen und Leser? Verständlich, wer sich nicht gerade mit dem Bau eines Hauses beschäftigt, der kann damit in der Regel wenig anfangen. Gemeint sind in diesem Fall die Abkürzungen für Wohnzone, Wohn- und Gewerbezone oder Dorfkernzone. Die Ziffern dahinter sagen aus, wie hoch ein Gebäude sein darf. Also ein- oder zweistöckig.
Die meisten dieser Abkürzungen verschwinden mit der vom Kanton St.Gallen angeordneten Ortsplanungsrevision und der Anpassung der Rahmennutzungsplanung. Ob K11,5 oder FaB weniger verwirrlich sind, darüber kann man allerdings geteilter Meinung sein. Das Auffälligste an den neuen Reglementen ist, dass die Ausnützungsziffer nicht mehr angewendet werden kann und diese in Tübach durch die Einführung einer Baumassenziffer ersetzt wird.
Auf diese und weitere Änderungen macht Tübachs Gemeindepräsident Michael Götte am Infoanlass in der voll besetzten Arche des Mehrzweckgebäudes zu Beginn aufmerksam. Grundsätzlich gelte zwar ein Verunstaltungsverbot, dennoch schränke die neue Ortsplanung Bauherren weniger ein. Es gebe keine Geschossigkeit mehr. Es spiele daher innerhalb der definierten Breite, Länge und Höhe eines Gebäudes keine Rolle mehr, wie viele Stockwerke etwa ein Einfamilienhaus habe.
Auf weitere markante Änderungen macht in der Folge Ortsplaner Ivo Liechti von der Firma ERR Raumplaner in seinen Ausführungen aufmerksam. Unter anderem darauf, dass im Interesse einer Überbauung von hoher ortsbaulicher und architektonischer Qualität eine höhere bauliche Nutzung zugelassen werden kann. Heisst: Bei einer besonders hochwertigen Gestaltung von Bauten und Anlagen, kann von der Regelbauweise abgewichen werden. In diesem Fall ist beispielsweise eine Überschreitung der Gebäudelänge um bis zu 20 Prozent zulässig, wenn das Verhältnis zwischen Gebäudelänge und Grenzabstand unverändert bleibt.
Einer der Besucher will wissen, wie sich die Ortsplanungsrevision auf die Bevölkerungsentwicklung niederschlagen wird. «Der Kanton geht davon aus, dass wir bis ins Jahr 2040 auf 1600 Einwohnerinnen und Einwohner wachsen», sagt Götte und ergänzt mit einem Schmunzeln, dass es wohl eher 1700 bis 1800 sein werden. Dass derartige Antworten zur Entwicklung eher theoretischer Natur sind, relativiert Gemeindeschreiber Reto Schneider. So habe die aktuelle Bevölkerungszahl von 1447 (Stand 31. Dezember 2018) nicht zugelegt, sondern in den vergangenen acht Monaten sogar um 30 abgenommen.
«Wie lange dauert es, bis alles umgesetzt ist?», will ein anderer wissen. Zwischen einem und mehreren Jahren, so Götte. Dies hänge davon ab, wie viele Einsprachen eingingen. Diese könnten aber nicht jetzt während der Vernehmlassung platziert werden. Die öffentliche Auflage erfolge voraussichtlich im ersten Quartal 2020.
Beim verlassenen Kloster gebe es vorläufig keine Änderung, eine Umzonung sei nicht vorgesehen, sagt Götte auf eine entsprechende Frage. An Interessenten fehle es nicht, auch russische Investoren hätten angeklopft. Für Lacher sorgt die Bemerkung des Gemeindepräsidenten, die beste Lösung wäre es wohl, wenn einige der anwesenden jungen Frauen dem Orden beitreten und das Kloster weiterführen würden.