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Die fristlose Entlassung zweier Lehrer durch die Stadt St.Gallen war nicht gerechtfertigt: Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Die beiden Lehrer werden mit insgesamt rund 300'000 Franken entschädigt.
Die Entscheide des Verwaltungsgerichts des Kantons St.Gallen waren am Mittwoch ein Thema an der Hauptversammlung des Verbands Lehrpersonen St.Gallen (VLSG), einer Sektion des Kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands (KLV). In seinem Jahresbericht zitiert der VLSG aus den Entscheiden des Verwaltungsgerichts: «Selbst unter Berücksichtigung der besonders hohen Anforderungen an das pflichtgemässe Verhalten von Lehrpersonen liegen objektiv betrachtet keine wichtigen Gründe vor, welche eine fristlose Kündigung ohne vorherige Verwarnung gerechtfertigt hätten.»
Es sei augenscheinlich eben nicht so, dass alles rechtens sei, was die Direktion Bildung und Freizeit respektive die Dienststelle Schule und Musik beschliesse: So werden die rechtskräftigen Entscheide des Verwaltungsgerichts im Jahresbericht des VLSG kommentiert.
Weiter heisst es, die Rechtsberatung des städtischen Lehrerverbandes werde rege nachgefragt. Die Beratung habe im einen oder anderen Fall zum Erfolg geführt. Dort, wo die Sache strittig gewesen sei, habe der VLSG die Lehrpersonen an Vertrauensanwälte weitergeleitet. Denn personalrechtliche Verfahren seien aufwendig, kräfteraubend und belastend. Manche Lehrpersonen zögen es darum vor, auf ein Verfahren zu verzichten und einen Entscheid der Behörde oder der Verwaltung zu akzeptieren.
Die beiden Entscheide des Verwaltungsgerichts seien der Beleg dafür, dass es sich lohne, für sein Recht zu kämpfen. Bruno Oesch, Generalsekretär des VLSG, sagt, eine fristlose Entlassung sei immer die einfachste Lösung. Die Entscheide des Verwaltungsgerichts seien eine Genugtuung für die beiden Lehrer.
Deren Entlassung geht zurück ins Jahr 2015. Im Schulhaus Buchental rumorte es. Nach den Sommerferien wurde der Schulleiter freigestellt. Es gab eine Interimslösung. Der Reallehrer, der seit 14 Jahren bei der Stadt arbeitete, nannte den interimistischen Schulleiter im kleinen Kreis einen Alpaka-Züchter. Zwei Wochen später wurde der Lehrer freigestellt.
Gegen die sogenannte Kündigung aus wichtigen Gründen wehrte sich der heute 51-jährige Mann. Mit Erfolg: Weil die Kündigung gemäss Verwaltungsgericht nicht gerechtfertigt war, muss ihm die Stadt Schadensersatz und eine Entschädigung von gegen 100'000 Franken zahlen.
Der zweite Fall trug sich im Schulhaus Rotmonten zu. Einem Primarlehrer, der seit 1988 angestellt war, wurde ebenfalls fristlos gekündigt. Ihm wurde vorgehalten, er habe Schülerinnen und Schülern an den Nacken gefasst. Der Lehrer bestritt das nicht, er habe auf diese Weise streitende Kinder voneinander getrennt. Der Lehrer gab auch zu, mit den Schülerinnen und Schüler das «Krokodil- und Gefängnisspiel» gespielt zu haben, bei dem Kinder unter das Pult mussten.
Der Lehrer habe ein Verhalten an den Tag gelegt, das mit seiner Lehrtätigkeit in Konflikt stehe. Die Distanzverletzungen seien aber nicht derart schwerwiegend, um eine Kündigung aus wichtigen Gründen zu rechtfertigen. Die Stadt muss dem heute 65-jährigen Lehrer rund 200'000 Franken Lohnersatz und Entschädigung zahlen.
Insgesamt kosten die beiden ungerechtfertigten Kündigungen die Steuerzahler der Stadt rund 300'000 Franken. «Das ist eine hohe Summe», sagt Stadtrat Markus Buschor. Beide Lehrpersonen machten gemäss dem Vorsteher der Direktion Bildung und Freizeit eine lange Erkrankung geltend. «Selbst bei einer ordentlichen Kündigung müssen in diesem Fall die weiteren Lohnzahlungen erfolgen. Sie machen den weitaus grössten Anteil der Entschädigungen aus», sagt Buschor.
Wie wertet er die Entscheide des Verwaltungsgerichts? Die Stadt als Arbeitgeberin habe eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden. «Im einen Fall haben wir diese Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Lehrpersonen gewahrt, weshalb die Kündigung der Lehrperson erfolgen musste.» Im anderen Fall habe für die Stadt St.Gallen der Schutz der Kinder und das Kindeswohl im Vordergrund gestanden. Beide Entscheide des Verwaltungsgerichts sind gemäss Buschor formalrechtlich nachvollziehbar. Die Stadt habe sich deshalb auch entschieden, die Urteile zu akzeptieren.
Zur Aussage Oeschs, fristlose Kündigungen seien die einfachste Lösung, sagt der Schuldirektor:
«Die Stadt St.Gallen hat das Wohl der Kinder sowie die Fürsorgepflicht gegenüber den anderen Lehrpersonen und damit die Funktion des Schulbetriebs höher gewertet als die fristlose Kündigung gegenüber der jeweiligen Lehrperson.»
Ausserordentliche Kündigungen würden im konkreten Einzelfall seitens der Stadt sorgfältig geprüft. Dies sei auch in diesen Fällen so gewesen. Ein Gericht beurteile diese Einzelfälle rechtlich. Arbeitgeberseitig gehe es hingegen um eine betriebliche Gesamtbeurteilung. «Die heutigen Verantwortlichen werden deshalb auch künftig eine Kultur des Hinschauens vertreten», sagt Buschor. Nicht Hinschauen sei keine Option. Das Gericht rechne der Stadt jahrelanges Dulden in der Vergangenheit als Fehler an und dies zu Recht, sagt der Schuldirektor.