Kreisgericht St.Gallen
Angeklagter soll für Covid-19-Kredit gelogen haben: Gericht bricht Verhandlung ab

Einem Geschäftsmann wird Misswirtschaft bei drei Firmen vorgeworfen. Ausserdem soll er gelogen haben, um einen Covid-19-Kredit zu erhalten. Das Kreisgericht St.Gallen will den Fall nun genauer abklären, bevor es ein Urteil fällt.

Claudia Schmid
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Der Verteidiger des Mannes gab zu, dass bei diesem in Sachen Buchhaltung ein Chaos herrschte.

Der Verteidiger des Mannes gab zu, dass bei diesem in Sachen Buchhaltung ein Chaos herrschte.

Symbolbild: Getty

Die Staatsanwaltschaft klagte den 34-jährigen Schweizer wegen einer ganzen Liste von Straftaten an. In der Anklageschrift sind Betrug, mehrfache Misswirtschaft, mehrfache Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung, Erschleichen einer Falschbeurkundung, Überlassen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges sowie mehrfache Widerhandlungen gegen die Covid-19-Verordnung, das Epidemiegesetz, das Gastwirtschaftsgesetz, das Gesundheitsgesetz und das Feuerschutzgesetz aufgelistet.

Die Anklage beantragte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, wobei ein Jahr zu vollziehen sei. Zudem sei eine Busse von 1600 Franken auszusprechen und eine im Jahr 2019 bedingt ausgesprochene Geldstrafe von 160 Tagessätzen zum Vollzug anzuordnen.

Geschäftsmann betrieb Lokal ohne Patent

Konkret warf die Staatsanwältin dem Beschuldigten vor, in den Jahren 2016, 2017/2018 und 2019/2020 bei drei von ihm geführten Firmen trotz begründeter Besorgnis der Überschuldung keine Zwischenbilanz erstellt zu haben. Der mit Abstand grösste Teil der betriebenen Forderungen sei auf nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern entfallen. Die Firmen seien schliesslich in Konkurs gegangen, weshalb sich der Beschuldigte der Misswirtschaft schuldig gemacht habe. Für eine der Firmen soll er zudem durch wahrheitswidrige Angaben einen Covid-19-Kredit erhältlich gemacht haben.

Ein weiterer Vorwurf lautete, dass er an drei Abenden im März, Juni und Juli 2021 ein Gastlokal betrieb, ohne über ein Wirtepatent zu verfügen. Dabei habe er gegen die Covid-19-Verordnung (Bewirtung von einer zu grossen Anzahl an Gästen) und das kantonale Gesundheitsgesetz (Gäste rauchten im Lokal, das über kein Fumoir verfügte) verstossen. Auch sollen die Notausgänge blockiert gewesen sein.

Schliesslich werden dem Beschuldigten eine Urkundenfälschung, das Erschleichen einer Falschbeurkundung, das mehrfache Unterlassen der Buchführung sowie das Überlassen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs vorgeworfen.

In der Buchhaltung herrschte Chaos

Zu Beginn der Verhandlung am Kreisgericht St.Gallen stellte der Verteidiger eine ganze Reihe von Beweisanträgen. Er stellte beispielsweise in Frage, dass für die Firmen tatsächlich keine Buchhaltungen geführt worden sind. Vieles deute darauf hin, dass bei den Steuerbehörden entsprechende Unterlagen eingegangen seien.

Der Verteidiger verhehlte nicht, dass bezüglich Buchhaltung und Administration Chaos herrschte, welches zu einem Schlamassel führte. Jedoch müsse dringend die Rolle der Treuhandfirmen, welche sich um die Buchhaltung der Firmen gekümmert hätten, abgeklärt werden. Sein Mandant sei ein ausgewiesener Fachmann in seinem Handwerk, verstehe aber nichts von Buchhaltung, weshalb er pflichtbewusst Treuhandfirmen mit dieser Aufgabe betraut habe.

Die Staatsanwältin plädierte für die Abweisung der Beweisanträge. Unter anderem betonte sie, man könne nicht einfach die Verantwortung an die Treuhandfirma abschieben. Auch wenn die Buchhaltung extern erledigt werde, bleibe das Firmenorgan für die getreue Geschäftsführung verantwortlich.

Kreisgericht unterbricht Verhandlung

Das Kreisgericht St.Gallen zog sich nach der Anhörung der Beweisanträge zu einer einstündigen Beratung zurück. Es entschied, fünf Personen einzuvernehmen, bei den zuständigen Steuerbehörden alle Akten der beteiligten Firmen zu editieren und bei den Treuhandfirmen Auskünfte einzuholen. Die Gerichtsverhandlung wurde deshalb abgebrochen. Sie wird erst wieder fortgeführt, wenn das Kreisgericht alle Beweise abgenommen hat.