Ein St.Galler Stadtpolizist hat einen Töff-Rowdy bei der Verhaftung massiv beschimpft. Passanten ärgern sich über die Kritik am Beamten – und begrüssen seinen Freispruch vor Gericht.
"Auch ein Polizist ist nur ein Mensch." Das sagt der 62-jährige Marcel Ledergerber aus St.Gallen zum Ausraster eines Stadtpolizisten. Der Beamte musste sich vor kurzem vor dem Kreisgericht wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Dies, weil er einen Töff-Rowdy nach einer wilden Verfolgungsjagd durch die halbe Stadt mit Beschimpfungen wie "Verdammte huere Chrüppel", "Latschi" oder "Ratte" eingedeckt hatte. Er drohte dem Töfffahrer auch: "I rupf dir de Grind us!" Der Fall hatte für viel Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt.
Marcel Ledergerber begrüsst den Freispruch des Beamten: "Ich habe mir das entsprechende Video im Internet angesehen", sagt er. Der Polizist habe emotional gehandelt. Das könne vorkommen, zumal der Töfffahrer bei seiner Raserfahrt Menschenleben aufs Spiel gesetzt habe.
Verständnis für Frust und Ärger
Für Marcel Ledergerber steht fest: "Polizisten sind immer die Bölimänner – egal, wie sie sich verhalten." Insbesondere den Jungen fehle der Respekt vor der Polizei. "Von daher habe ich Verständnis für Beamte, die frustriert und verärgert sind." Im vorliegenden Fall sei der Polizist öffentlich zum Täter gemacht worden, findet er. Dass der Beamte vor Gericht straffrei ausging, empfindet Ledergerber nicht als Freipass für die Polizei. Hingegen hält der 62-Jährige das Urteil gegen den Töfffahrer – 23 Monate Gefängnis bedingt und eine Busse von 1000 Franken – für zu milde. "Ich hätte ihm eine hohe Busse gegeben, damit er auch wirklich etwas lernt", sagt er.
"Regte sich wohl gottvergessen auf"
Der 45-jährige Felix Rütsche aus St.Gallen findet, dass beim Vorfall im Herbst 2014 sowohl der Töfflenker als auch der Polizist eine Grenze überschritten haben. "Der Töfffahrer war wohl in der Absicht unterwegs, jemanden zu provozieren. Und der Polizist regte sich vermutlich gottvergessen auf", sagt er. Generell habe es die Polizei heutzutage immer schwieriger – deshalb könne es passieren, dass dem einen oder anderen Beamten in gewissen Situationen unpassende Worte rausrutschten. Zudem seien Kraftausdrücke ja ohnehin in Mode, und die zwischenmenschlichen Beziehungen seien in den letzten 30, 40 Jahren ausser Rand und Band geraten.
Dass der Töff-Rowdy seinen Ärger mit Behörden als Auslöser für die Raserfahrt genannt hat, kann Felix Rütsche nicht nachvollziehen: "Wenn man gegen eine Behörde protestieren will, muss man Gandhi lesen und danach leben. Eine Raserfahrt ist kein Protest – der Mann hat Menschenleben gefährdet." Rütsche fragt sich zudem, ob die Strafe für den Töff-Rowdy einen Effekt haben wird. "Es wäre nicht schlecht gewesen, wenn man ihn zwei Monate für ein Sozialprojekt hätte arbeiten lassen – und den Polizisten vielleicht gerade auch noch mit ihm", sagt er.
"Urteil ist kein Freipass"
"Eigentlich dürfte einem Polizisten so etwas nicht passieren. Er müsste in solchen Situationen ruhig bleiben", sagt die 70-jährige Doris Clausen als St.Gallen. Sie könne aber nachvollziehen, dass der Ordnungshüter ausgerastet sei. Clausen verweist darauf, dass sich der Polizist nach der Verfolgungsjagd in einer Stresssituation befunden habe. Zudem habe zunächst der Töff-Rowdy den Beamten beleidigt. "Man weiss auch nicht, was der Polizist zuvor den ganzen Tag über schon erlebt hatte", sagt die Seniorin. Sie glaubt nicht, dass der Freispruch durch das Kreisgericht einen Freipass für Polizisten darstellt. "Die Beamten wissen schon, dass sie sich nicht so verhalten sollten", so Clausen. Sie würde es allerdings begrüssen, wenn polizeiintern am Thema gearbeitet würde.
"Nicht so dramatisch"
Auch der 70-jährige Hans Peter Haller findet den Ausraster des Polizeibeamten nicht so dramatisch. "Ich habe Verständnis für den Mann. Da spielen Emotionen mit. Und die hat man manchmal einfach nicht unter Kontrolle", sagt der St.Galler. Solche Dinge passierten zum Glück nicht alle Tage. Haller verweist zudem darauf, dass sich Polizisten heutzutage viel mehr Pöbeleien gefallen lassen müssen als früher. Das Urteil für den Töfflenker hält Haller für angemessen. Und glaubt, dass Polizisten über genügend gesunden Menschenverstand verfügen, um das Urteil des Kreisgerichts nicht als Freipass zu interpretieren.