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Ostschweiz
Vertreter der Piratenpartei haben im Kanton St.Gallen eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und darin Aktivitäten im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III bemängelt. Die Regierung wird in den nächsten Tagen dazu Stellung nehmen.
Die Stimmrechtsbeschwerde sei eingetroffen, bestätigte Staatssekretär Canisius Braun gegenüber der Nachrichtenagentur sda Meldungen von verschiedenen Medien am Wochenende. Die Beschwerde richte sich gegen das Engagement verschiedener Kantonskonferenzen − wie etwa die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren − im Abstimmungskampf, präzisierte Braun. Die Eingabe müsse innerhalb von zehn Tagen und jedenfalls noch vor der Abstimmung behandelt werden. Die Regierung entscheide darüber im Zirkularverfahren, das noch nicht abgeschlossen sei.
Weiterzug ans Bundesgericht möglich
Der Staatssekretär vermutet, dass die Regierung nicht darauf eintreten könnte, weil sie nicht direkt Adressat der Beschwerde sei − sondern die Kantonskonferenzen. Als nächster Verfahrensschritt ist danach ein Weiterzug ans Bundesgericht möglich.
Im Dezember 2016 hatte das Bundesgericht über eine Stimmrechtsbeschwerde zu einem ähnlich gelagerten Fall entschieden. Es ging darin um die Abstimmung über das Nachrichtendienstgesetz. Das Gericht wies die Beschwerde eines Stimmbürgers zwar ab, stellte aber in der Begründung fest, dass die Ostschweizer Justiz− und Polizeidirektorenkonferenz mit einer Medienmitteilung zugunsten der Vorlage die Abstimmungsfreiheit verletzt habe.
Ein Gemeinwesen dürfe sich für eine Vorlage einsetzen, wenn es davon besonders betroffen sei, heisst es im Entscheid. Im Gegensatz zum Kanton Zürich anerkannte das Bundesgericht aber für die Ostschweizer Kantonen keine besondere Betroffenheit im Zusammenhang mit dem Nachrichtendienstgesetz. (SDA-ATS/ka/vr)