Pakete von St.Gallen nach Altstätten geschickt: Haschisch-Schmuggler muss ins Gefängnis

Drei Pakete hat ein Mann an Bekannte ins Regionalgefängnis geschickt. Sie enthielten Kleider, Zahnpasta, Schuhe und Haschisch. Vor Gericht bestritt er, von den Drogen gewusst zu haben.

Claudia Schmid
Drucken
Das Haschisch wurde vom Gefängnispersonal im Regionalgefängnis Altstätten entdeckt. (Bild: Urs Bucher (26. Januar 2016))

Das Haschisch wurde vom Gefängnispersonal im Regionalgefängnis Altstätten entdeckt. (Bild: Urs Bucher (26. Januar 2016))

Der 35-jährige Algerier gab im April, Mai und Juni 2018 bei der Postfiliale Bruggen je ein Paket auf. Sie waren an Insassen im Regionalgefängnis Altstätten adressiert und mit fiktiven Frauennamen und Wohnadressen als Absender versehen.

Zwei Pakete, in denen sich Kleider und Schuhe befanden, gingen an den gleichen Adressaten. Beim Durchleuchten der Postsendungen entdeckte das Gefängnispersonal in den Schuhzungen Haschisch. In beiden Paketen zusammen waren es 24 Gramm. Das dritte Paket, das an einen anderen Insassen adressiert war, enthielt neben Kleidern auch eine Zahnpastatube, Kosmetika, Feuerzeuge und Batterien. In diesem Paket befand sich das Haschisch in der Tube. Drei Gramm wurden sichergestellt.

Heirat mit einer Schweizerin

Der Beschuldigte musste sich nicht nur wegen des Versendens von Haschisch vor Gericht verantworten. Vorgeworfen wurde ihm auch, dass seit Anfang 2015 ein Einreiseverbot gegen ihn bestand. Laut Anklageschrift widersetzte er sich zweimal der Ausschaffung nach Algerien und reiste danach nach Frankreich aus. In unregelmässigen Abständen kam er aber wieder in die Schweiz und traf sich mit seiner heutigen Ehefrau in St.Gallen. Dies brachte ihm den Vorwurf der Missachtung des Einreiseverbots und des rechtswidrigen Aufenthalts ein. Seit der Heirat mit der Schweizerin im Jahr 2017 ist er ordnungsgemäss in der Stadt gemeldet und verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung B.

DNA-Spuren in Schuhzunge gefunden

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten und eine Busse von 300 Franken. Der Beschuldigte hat acht Vorstrafen, wobei es sich bei sieben um unbedingte Gefängnisstrafen zwischen 30 Tagen und sechs Monaten handelte. Diese erhielt der Beschuldigte vor allem wegen kleinerer Vermögensdelikte.

Der Beschuldigte wehrte sich dagegen, erneut ins Gefängnis zu müssen. Er habe nicht gewusst, dass Drogen in den Paketen versteckt seien, beteuerte er. Er habe den Inhalt zusammen mit Bekannten zusammengetragen. Wahrscheinlich sei es einer von ihnen gewesen, der das Haschisch versteckt habe. Die Vorstrafen habe er in einer Zeit erhalten, als er kaum etwas zum Essen und kein Dach über dem Kopf gehabt habe. Ausserdem habe er ja die Strafen verbüsst.

Der Einzelrichter am Kreisgericht St.Gallen glaubte den Beteuerungen des Beschuldigten nicht und verurteilte ihn, wie es die Anklage beantragt hatte. Für ihn sei erwiesen, dass er für das Versenden der Pakete mit dem Haschisch verantwortlich sei, zumal man in einer der Schuhzungen DNA-Spuren von ihm gefunden habe. Es zeuge von Skrupellosigkeit, wenn man mit so vielen Vorstrafen den Staat erneut hintergehe.