Steigende Anforderungen an Baugesuche führen dazu, dass diese häufig unvollständig eingereicht werden. Die Gründe liegen für die Baudirektorin auf der Hand.
Auch wenn die Anzahl der Baugesuche in der Stadt Gossau im 2018 in etwa gleich blieb wie im 2017, so nimmt der Arbeitsaufwand zu. Bei zwei Dritteln aller 358 Baugesuche müssen Dokumente nachgefordert werden. Gaby Krapf-Gubser, die dem Departement Bau, Umwelt, Verkehr vorsteht, sagt:
«Die Verfahren sind komplexer geworden. Zudem fehlt teilweise das Fachwissen und häufig ist das Budget der Bauherrschaft für die sorgfältige Ausarbeitung der Planunterlagen knapp.»
Als Grund für die immer anspruchsvoller werdenden Baugesuche nennt sie verschiedene Gesetzesänderungen. Die Schweiz hat im 2013 Ja gesagt zu einem revidierten Raumplanungsgesetz. Dies hatte ein neues Planungs- und Baugesetz im Kanton St.Gallen zur Folge. Nun steht noch die Revision des kommunalen Baureglements an. Angesichts dieser Kaskade an Gesetzesänderungen sowie der Verschärfung der Formvorschriften in der Rechtssprechung ist Gaby Krapf der Meinung, dass vielen Gesuchstellern − selbst teilweise Architekten − die aktuellen Kenntnisse für Baueingaben fehlen.
Zu häufig notwendigen Nachlieferungen gehören Dokumente bezüglich Umgebungsgestaltung, Verkehrssicherheit, Brandschutz, Lärmschutz oder auch Hochwasserschutz.
Eine weitere Feststellung nebst den zunehmend mangelhaften Baueingaben ist die Tatsache, dass die Einspracheverfahren aufwendiger und zeitintensiver werden. Ein wesentlicher Auslöser dafür ist die innere Verdichtung. Gaby Krapf spricht hierbei denn auch von einem «zweischneidigen Schwert». So notwendig Verdichtung sei, so gross sei die Chance, dass in solchen Fällen Nachbarn in unmittelbarer Nähe betroffen sind. Diese reagierten in bebauten Gebieten kritischer und sensibler und seien bei unterschiedlichen Ansichten je länger je mehr bereit, die Rechtsmittel zu ergreifen, sagt Gaby Krapf.
Gemäss der Bauchefin ist im Volk der Bewusstseinsprozess noch nicht abgeschlossen, dass man bei der gewünschten inneren Verdichtung auch die Auswirkungen mittragen sollte. Dennoch sei es natürlich so, dass bei Uneinigkeit in einem ersten Schritt immer versucht werde, zusammen mit den Einsprechern und der Bauherrschaft eine einvernehmliche Lösung zu finden. «In vielen Fällen führt dies auch zum Ziel, aber das beansprucht seine Zeit», so Gaby Krapf.
Herausfordernd für die innere Verdichtung sind zudem die eingangs erwähnten Gesetzesänderungen. Das neue kantonale Baugesetz ist seit dem 1. Oktober 2017 anzuwenden. Bis die Revision des kommunalen Baureglements vollzogen ist, sind die meisten materiellen Bauvorschriften nach altem Baurecht immer noch gültig. Daraus ergeben sich neue Fragestellungen, zu welchen noch keine Rechtsfälle vorliegen. Die Baukommission habe die Auslegung der Vorschriften sorgfältig abzuwägen, hält Gaby Krapf fest.
Um die anstehenden Arbeiten beim Bausekretariat auszuführen, wurde auf dieses Jahr hin der Stellenetat von 340 auf 380 Prozente erhöht.