Goldach
Die Hälfte der Jugendlichen kommt bei Testkäufen an Alkohol oder Tabak

Ernüchterung beim Alkoholkauf: Die Jugendschutzbestimmungen werden nicht gut genug eingehalten. Der Goldacher Gemeinderat ortet grosses Verbesserungspotenzial.

Siri Würzer
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An vier von acht Verkaufsstellen wurde den jugendlichen Testkäufern Alkohol verkauft.

An vier von acht Verkaufsstellen wurde den jugendlichen Testkäufern Alkohol verkauft.

Bild: Getty

In der Gemeinde Goldach wurden in den vergangenen Wochen mehrere Alkohol- und Tabaktestkäufe durchgeführt. Damit wollte sich die Gemeinde einen Überblick darüber verschaffen, ob und wie gut die Jugendschutzbestimmungen in den Geschäften eingehalten werden.

Insgesamt wurden acht Goldacher Verkaufsstellen kontrolliert, wie die Gemeinde im Mitteilungsblatt «Wellenbrecher» verlauten liess. Davon seien vier beim Alkoholverkauf durchgefallen.

Rund die Hälfte ist durchgefallen

Das Personal habe die Jugendlichen weder nach dem Alter noch nach ihrem Ausweis gefragt. Auch die Jugendschutzhinweise hätten bei den vier durchgefallenen Verkaufsstellen gefehlt. Das Gesetz verlangt, dass ein Hinweisschild mit den Jugendschutzbestimmungen an jedem Abgabeort angebracht wird. In rund der Hälfte der Geschäfte handelte das Personal nicht nach der gebotenen Sorgfaltspflicht.

Zudem gaben drei der acht Verkaufsstellen den jugendlichen Testkäufern Zigaretten ab. In einem Fall sei der Ausweis zwar verlangt und darauf der Verkauf von Zigaretten verweigert worden. Das Bier konnten die Testkäufer trotzdem erwerben.

Das Blaue Kreuz führt die Testkäufe durch

Die Testkäufe werden vom Gesundheitsdepartement des Kantons St. Gallen organisiert und in Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz durchgeführt. Das Gesundheitsdepartement bietet den Gemeinden diese Testkäufe kostenlos an. Das Blaue Kreuz prüfte die acht Verkaufsstellen mit zwei Jugendlichen der Jahrgänge 2005 und 2006.

In der Schweiz ist es verboten, alkoholische Getränke sowie Tabakwaren an unter 16-Jährige zu verkaufen. Für 16- bis 18-Jährige gilt ein Kaufverbot von Spirituosen und Alcopops. Bei Verstössen riskiert die verantwortliche Person eine Geldbusse oder sogar ein Strafverfahren.

Die Testkäufe wurden zur Sensibilisierung durchgeführt

Die Gemeinde Goldach habe die Testkäufe zu Sensibilisierungszwecken durchgeführt und im Vornherein angekündigt. So fanden diese ohne Polizeibegleitung statt und ziehen auch keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich. Sie sollten aber dazu beitragen, die Verstossquote an den Verkaufsstellen zu senken. Der Gemeinderat habe die Betreiber auf die Mängel aufmerksam gemacht und sie aufgefordert, das Personal entsprechend zu schulen.