Die Anklagekammer St.Gallen hat entscheiden, dass gegen zwei Stadtpolizisten ein Strafverfahren eröffnet wird. Die Polizisten haben Anfang September den Täter erschossen, der eine 46-jährige Frau in ihrer Wohnung brutal erschlagen hat.
(red.) Anfang September drang ein 22-jähriger Mann in die Wohnung einer Frau ein und schlug brutal mit einer Metallpfanne aus ihrem Haushalt auf sie ein. Einsatzkräfte der Stadtpolizei St.Gallen schossen auf den Täter. Er verstarb noch am Tatort, die Frau später im Spital.
In der Zwischenzeit hat die Anklagekammer des Kantons St.Gallens die Schussabgabe untersucht und geprüft, ob ein Strafverfahren gegen die beiden Polizisten eröffnet werden soll. Im veröffentlichten Entscheid, der «20 Minuten» vorliegt, heisst es:
«Insgesamt ergibt sich damit, dass der Sachverhalt eingehender Abklärung bedarf, weshalb die Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens zu erteilen ist.»
Damit droht den beiden Einsatzkräften ein Strafverfahren. Im Entscheid der Anklagekammer heisst es weiter, dass die Eröffnung eines Strafverfahrens keine Vorverurteilung sei. Es gelte die Unschuldsvermutung.