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Es war ein Schreckmoment in der Stadt: Im September brennt es auf dem neuen Hochhaus des Kantonsspitals St.Gallen. Das Feuer kann jedoch rasch gelöscht werden. Jetzt ist klar: Die Dachdecker hatten unvorsichtig gearbeitet.
Es passiert um 17.24 Uhr. Auf dem Dach des Neubaus des St.Galler Kantonsspitals entzünden sich an einem Donnerstagabend im September eine Holzpalette und sechs Rollen aus Bitumen – ein aus Erdöl gewonnenes, pechschwarzes Material zum Abdichten von Flachdächern. Schnell steigt grau-schwarzer Rauch auf, der weitherum sichtbar ist. Die Feuerwehr rückt mit einem Grossaufgebot zum Brandort aus.
Es ist eine Schrecksekunde für die Stadt: Feuer auf dem Dach des Spitals. Die Einsatzkräfte setzen Schaum- und Pulverlöscher ein, bringen die Flammen rasch unter Kontrolle. Niemand wird verletzt, es entsteht lediglich ein Sachschaden von rund 500 Franken. Jetzt zeigt ein Strafbefehl, der dem «Tagblatt» vorliegt, wie es zum Brand kam.
Am sonnigen Nachmittag sind ein deutscher Dachdecker und ein temporär angestellter Arbeiter damit beschäftigt, das Flachdach auf dem neuen Spitalgebäude 07 abzudichten. Laut Staatsanwaltschaft ist der Hilfsarbeiter erst seit zwei Monaten in der Schweiz tätig, wobei er mehrheitlich vom Deutschen angelernt und beaufsichtigt wird. «Beide Personen verfügen über eine ausländische Ausbildung für den Dachdeckerberuf», schreibt die Staatsanwaltschaft im Strafbefehl.
Die beiden Männer schweissen überlappende Bitumenbahnen für eine Dampfsperre zusammen. Gemäss dem Verband Schweizer Gebäudehüllen-Unternehmen muss der Gasbrenner bei diesen Arbeiten einen Abstand von eineinhalb Metern zu umliegenden Baustoffen, Verpackungen oder Abfällen haben. Die Holzpalette mit den schwarzen Rollen steht aber nur zwischen einem halben und einem Meter daneben. Die Männer haben deshalb laut Staatsanwaltschaft auf dem Dach des zwölfstöckigen Gebäudes «pflichtwidrig unvorsichtig» gearbeitet.
Um 16.30 Uhr verlässt der Lehrmeister die Baustelle und lässt den Hilfsarbeiter unbeaufsichtigt die letzten Schweissarbeiten ausführen. «Obwohl er von seinen Qualitäten nicht sonderlich überzeugt war und die vorhergehenden Arbeiten jeweils engmaschig beaufsichtigten und kontrollieren musste», wie die Staatsanwaltschaft vermerkt. Um 16.50 Uhr räumt der Hilfsarbeiter die Baustelle auf, steigt hinunter und geht ebenfalls in den Feierabend. Eine halbe Stunde später entzündet sich die Palette mit den Bitumenrollen «aufgrund der vorher ausgeführten Schweissarbeiten verbunden mit dem ungenügenden Abstand zum Gasbrenner».
Wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über den Feuerschutz wird der in der Region wohnhafte, deutsche Dachdecker belangt und mit 300 Franken gebüsst. Samt Gebühren und weiteren Auslagen muss der Mann insgesamt 880 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.